Wirtschaft - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaftliche Ungleichheit: Aktivrente in Berlin
Berlin () – Die neue Aktivrente wird Anfang 2026 ein Fall für die Gerichte.
Wie die „Bild“ (Dienstagsausgabe) meldet, will der Bund der Steuerzahler (BdSt) bis März eine Klage einreichen und bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen. Grund ist ein aus Sicht des Verbandes vorliegender Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
„So wie sie angelegt ist, ist die Aktivrente unfair“, sagte BdSt-Präsident Reiner Holznagel der „Bild“. „Sie schließt Freiberufler und Selbstständige aus. Wir werden deshalb im ersten Quartal 2026 die Klage einreichen und wollen bis zum Bundesverfassungsgericht damit.“ Holznagel sagte, in Österreich gebe es ein ähnliches Modell, das neben Arbeitnehmern auch Selbstständige berücksichtige. Die deutsche Regelung sei „besonders tragisch für diejenigen, die als Freiberufler oder Selbstständige jahrelang freiwillig in die Sozialkassen eingezahlt haben und jetzt nicht von der Aktivrente profitieren“, kritisierte Holznagel. Er gehe davon aus, dass die Klage erfolgreich sei.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Älteres Paar (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bund der Steuerzahler plant Klage gegen die neue Aktivrente bis März 2026.
- Grund ist ein vermeintlicher Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, da Freiberufler und Selbstständige ausgeschlossen sind.
- BdSt-Präsident kritisiert die Regelung als unfair und bezieht sich auf ein österreichisches Modell, das auch Selbstständige berücksichtigt.
Warum ist das wichtig?
- Ungleichbehandlung von Freiberuflern und Selbstständigen
- Möglicher Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
- Rechtliche Klärung könnte wichtige Grundlagen für zukünftige Rentenregelungen schaffen
Wer ist betroffen?
- Freiberufler
- Selbstständige
- Bund der Steuerzahler (BdSt)
Zahlen/Fakten?
- Klageeinreichung bis März 2026 geplant
- Ziel: Bundesverfassungsgericht
- Kritik an Ausschluss von Freiberuflern und Selbstständigen
Wie geht’s weiter?
- Klageeinreichung bis März 2026
- Anrufung des Bundesverfassungsgerichts
- Ziel: Gleichheitsgrundsatz durchsetzen
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