Hamburg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik: IP-Adressen-Speicherung in Deutschland
Berlin () – Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat den Gesetzentwurf zur dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen und Portnummern ausdrücklich begrüßt. Das teilte der Verband mit.
Aus Sicht der kriminalpolizeilichen Praxis sei die geplante Regelung überfällig und ein notwendiger Schritt, um die Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden im digitalen Raum wiederherzustellen.
‚Nach acht Jahren faktischer Aussetzung der deutschen Regelungen zu Mindestspeicherfristen können Ermittlungsbehörden nun erstmals wieder berechtigte Hoffnung haben, wesentlich mehr Straftaten aufklären zu können, bei denen die IP-Adresse der einzige Ermittlungsansatz ist‘, erklärte Dirk Peglow, Bundesvorsitzender des BDK. Gerade bei Delikten wie Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Cyberbetrug oder Hasskriminalität seien diese Daten oft der einzige Weg, um Tatverdächtige identifizieren zu können.
Der BDK betonte, dass es bei dem Entwurf nicht um die Überwachung von Kommunikationsinhalten gehe, sondern ausschließlich um die Speicherung von IP-Adresse, Portnummer und Zeitstempel zur technischen Zuordnung eines Internetanschlusses. Die geplante Regelung unterscheide sich damit grundlegend von der früheren Vorratsdatenspeicherung.
Der Verband forderte den Gesetzgeber auf, das parlamentarische Verfahren zügig voranzubringen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- BDK begrüßt Gesetzentwurf zur dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen und Portnummern.
- Regelung soll Strafverfolgungsbehörden im digitalen Raum unterstützen, insbesondere bei schweren Delikten.
- BDK fordert zügigen Fortschritt im parlamentarischen Verfahren.
Warum ist das wichtig?
- Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden im digitalen Raum
- Verbesserung der Aufklärung von Straftaten durch Speicherung von IP-Adressen
- Klare Abgrenzung von der früheren Vorratsdatenspeicherung
Wer ist betroffen?
- Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
- Ermittlungsbehörden
- Tatverdächtige bei bestimmten Delikten
Zahlen/Fakten?
- Dreimonatige Speicherung von IP-Adressen und Portnummern
- Acht Jahre Aussetzung der deutschen Regelungen zu Mindestspeicherfristen
- Daten wichtig zur Identifizierung von Tatverdächtigen bei Delikten wie Cyberbetrug oder Hasskriminalität
Wie geht’s weiter?
- Gesetzgeber soll parlamentarisches Verfahren zügig voranbringen
- Hoffnungen auf bessere Aufklärung von Straftaten durch IP-Speicherung
- Fokus auf technische Zuordnung von Internetanschlüssen, keine Überwachung von Inhalten
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