Nach CSD-Anschlag: Miersch für Überprüfung von Polizeigesetzen

29. Juli 2026
1 min Lesezeit

Berlin: Konsequenzen nach CSD-Angriff
() – Nach dem islamistischen und queerfeindlichen Terroranschlag auf den Christopher Street Day in Berlin hat sich SPD-Fraktionschef Matthias Miersch offen dafür gezeigt, die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden zu überprüfen.

Es seien in den vergangenen Jahren schon viele Gesetze verändert worden. „Aber wir sind erst mal natürlich offen, um alles auf den Tisch zu legen und zu sagen: An welchen Stellen hapert es?“, sagte er der Sendung „Frühstart“ von RTL und ntv am Mittwoch. „Zum Beispiel der Punkt, dass wir unterschiedliche Polizeigesetze in den Bundesländern haben, erscheint mir etwas, worüber wir auf alle Fälle auch reden müssen.“

Verschärfungen des Jugendstrafrechts sieht Miersch allerdings, ebenso wie der Innenpolitiker Sebastian Fiedler (SPD), kritisch. Er teile diese Skepsis, so der Fraktionschef. „Wir haben Gesetze und die müssen angewendet werden. Und dann sind es Richter, dann sind es Staatsanwälte, die auch immer einen Bewegungsspielraum brauchen“, so Miersch. „Man kann das nicht als Gesetzgeber alles eins zu eins vorgeben.“

Zur Ehrlichkeit gehöre es dazu, diese Spielräume auch immer wieder zu benennen. Deswegen sei er bei diesem Punkt skeptisch. „Aber bei den Gefährdern selbst, an welchen Stellen wir welche Möglichkeiten den Strafverfolgungsbehörden geben, ob die ausreichen, da glaube ich muss man drüber reden“, sagte der SPD-Politiker.

Vor dem Hintergrund des Anschlags warb Miersch zudem für eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität. Die Verfassung sei das oberste Gut im Rechtsstaat. „Und hier den Artikel drei noch mal zu präzisieren, dass wir keine Benachteiligung bei der sexuellen Identität haben wollen, das wäre ein deutliches Signal. Und deswegen werben wir dafür.“

In Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Als Reaktion auf die Verfolgung von Minderheiten im Nationalsozialismus wurden die meisten Opfergruppen in das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz aufgenommen. Queere Menschen fehlen darin ebenso wie (psychisch) Erkrankte und mehrere damals als „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ sozial ausgegrenzte Gruppen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Trauer nach CSD-Anschlag am 28.07.2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nach CSD-Anschlag: Miersch für Überprüfung von Polizeigesetzen

Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt

Was ist passiert?

  • Nach dem islamistischen und queerfeindlichen Terroranschlag auf den CSD in Berlin zeigte sich der SPD-Fraktionschef Matthias Miersch offen dafür, die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden zu überprüfen
  • Miersch kritisierte mögliche Verschärfungen des Jugendstrafrechts, da Gesetze angewendet und dabei richterliche sowie staatsanwaltliche Spielräume berücksichtigt werden müssten
  • Miersch warb dafür, Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität zu ergänzen, um keine Benachteiligung aufgrund sexueller Identität zuzulassen

Warum ist das wichtig?

  • Überprüfung und mögliche Verbesserung der Strafverfolgungsmöglichkeiten, weil unterschiedliche Polizeigesetze in den Bundesländern ein Problem sein könnten
  • Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität als Signal gegen Benachteiligung von queeren Menschen

Wer ist betroffen?

  • SPD-Fraktionschef Matthias Miersch
  • Innenpolitiker Sebastian Fiedler (SPD)
  • Queere Menschen

Zahlen/Fakten?

  • In Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes steht „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
  • Ergänzung von Artikel 3 um das Merkmal der sexuellen Identität gefordert
  • „Artikel 3 Absatz 3“ im Grundgesetz genannt

Wie geht’s weiter?

  • SPD will die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden überprüfen, auch mit Blick auf unterschiedliche Polizeigesetze in den Bundesländern
  • Verschärfungen im Jugendstrafrecht bewertet Miersch kritisch; Gesetze müssten angewendet werden und Richter/Staatsanwälte bräuchten Spielräume
  • SPD wirbt für eine Ergänzung von Artikel 3 Grundgesetz um das Merkmal der sexuellen Identität, um Benachteiligungen auszuschließen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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