Politik in Brandenburg zu Jugendstrafrecht
Potsdam () – Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin fordert der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum, eine grundlegende Modernisierung des Jugendstrafrechts. Das teilte die CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg am Montag mit.
Eichelbaum sagte: „Unser Jugendstrafrecht stammt im Kern aus den 1950er-Jahren. Heute erleben wir schwere Gewaltkriminalität, islamistischen Extremismus und eine zunehmende Radikalisierung junger Täter. Darauf muss auch das Strafrecht Antworten geben.“
Er spricht sich dafür aus, dass bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren künftig grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Jugendstrafrecht müsse wieder die Ausnahme sein.
Der Anschlag auf den CSD sei ein Angriff auf die Freiheit und die offene Gesellschaft.
„Wer alt genug ist, einen terroristischen Anschlag zu planen oder schwere Gewalttaten zu begehen, ist auch alt genug, dafür grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht zur Verantwortung gezogen zu werden“, erklärte Eichelbaum. Die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbarte unabhängige wissenschaftliche Untersuchung zur Anwendung des Jugendstrafrechts sei ein erster richtiger Schritt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Tatort nach Todesfahrt beim CSD am 27.07.2026 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Brandenburg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Ein mutmaßlich islamistisch motivierter Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin wird gemeldet
- Die CDU fordert nach dem Anschlag eine Modernisierung des Jugendstrafrechts
- Für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren soll künftig grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht angewendet werden
Warum ist das wichtig?
- Das Jugendstrafrecht soll modernisiert werden, um auf aktuelle schwere Gewaltkriminalität und islamistischen Extremismus besser zu reagieren
- Künftig soll bei 18- bis 21-Jährigen grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht angewendet werden, damit Jugendstrafrecht eher die Ausnahme bleibt
- Eine wissenschaftliche unabhängige Untersuchung zur Anwendung des Jugendstrafrechts soll die Umsetzung/Weiterentwicklung unterstützen
Wer ist betroffen?
- Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren
- Täter junger Heranwachsender, die terroristische Anschläge planen oder schwere Gewalttaten begehen
Zahlen/Fakten?
- Jugendstrafrecht soll künftig grundsätzlich nicht mehr auf 18- bis 21-Jährige angewendet werden, sondern grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht
- Jugendstrafrecht stammt laut Aussage im Kern aus den 1950er-Jahren
- Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung zur Anwendung des Jugendstrafrechts vereinbart
Wie geht’s weiter?
- CDU-Landtagsfraktion fordert grundlegende Modernisierung des Jugendstrafrechts und künftig grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren
- Jugendstrafrecht soll wieder die Ausnahme sein; unabhängige wissenschaftliche Untersuchung zur Anwendung des Jugendstrafrechts soll als erster Schritt folgen
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