Panorama: Zoll am Hamburger Flughafen
Hamburg () – Am Hamburger Flughafen haben Zollbedienstete eine 43-jährige Frau aus Dubai kontrolliert und dabei eine Rolex-Armbanduhr im Wert von rund 15.000 Euro sowie sechs Goldschmuckstücke im Gesamtwert von ebenfalls rund 15.000 Euro entdeckt. Wie das Hauptzollamt am Montag mitteilte, trug die Reisende die hochpreisigen Gegenstände bei der Einreise.
Die fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von rund 6.000 Euro entrichtete die Frau noch vor Ort.
Die Frau gab während der Zollkontrolle an, sie habe die Waren von Geldgeschenken ihrer Eltern zu ihrem Geburtstag während eines viermonatigen Aufenthalts in Dubai gekauft. „Die Freigrenze für Waren, die nicht beim Zoll angemeldet werden müssen, beträgt 430 Euro“, sgate Maurice Douce, Vertreter des Hauptzollamtes Itzehoe. Bei einem höheren Warenwert seien Reisende verpflichtet, dies beim Zoll anzumelden und die Einfuhrabgaben zu entrichten.
Neben der Zahlung der Abgaben erwartet die Frau nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung.
Die weiteren Ermittlungen führt das Hauptzollamt Itzehoe. Steuerhinterziehung ist eine Straftat gemäß Paragraph 370 Absatz 1 der Abgabenordnung und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Uhr der Reisenden (Archiv), Hauptzollamt Itzehoe via |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hamburg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Zollbedienstete haben am Hamburger Flughafen bei einer 43-jährigen Reisenden aus Dubai eine Rolex-Uhr und sechs Goldschmuckstücke im Gesamtwert von rund 30.000 Euro entdeckt
- Die Reisende hatte die Gegenstände bei der Einreise bei sich und zahlte vor Ort Einfuhrabgaben von rund 6.000 Euro
- Wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet
Warum ist das wichtig?
- Kontrolle bei der Einreise am Hamburger Flughafen deckt nicht angemeldete, hochpreisige Waren auf und stellt sicher, dass Einfuhrabgaben gezahlt werden
- Freigrenze von 430 Euro macht klar, ab welchem Warenwert Reisende Anmeldung und Abgaben leisten müssen
- Zahlung von rund 6.000 Euro verhindert nicht, dass wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird
Wer ist betroffen?
- Eine 43-jährige Frau aus Dubai, die die Gegenstände bei der Einreise am Hamburger Flughafen bei einer Zollkontrolle trug
Zahlen/Fakten?
- Wert Rolex-Armbanduhr rund 15.000 Euro sowie sechs Goldschmuckstücke insgesamt rund 15.000 Euro
- Einfuhrabgaben rund 6.000 Euro
- Freigrenze nicht anzumelden 430 Euro; Steuerhinterziehung Paragraph 370 Absatz 1 Abgabenordnung, Strafe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
Wie geht’s weiter?
- Die Frau muss mit einem Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung rechnen
- Das Hauptzollamt Itzehoe führt die weiteren Ermittlungen durch
- Tatverdächtiger nach Schüssen mit Luftdruckgewehr in Berlin-Spandau festgenommen - 27. Juli 2026
- 22-Jähriger bei Unfall in Rietberg schwer verletzt - 27. Juli 2026
- Ermittlungen nach Ladendiebstahl und sexueller Belästigung in Augsburg - 27. Juli 2026

