Kabul, Bundeswehr: Ermittlungen im Auslandseinsatz
Kempten () – Die Staatsanwaltschaft Kempten ermittelt gegen fünf Bundeswehrsoldaten, die unter dem Verdacht stehen, während der Evakuierungsmission in Afghanistan am Flughafen in Kabul Diebstähle begangen zu haben.
Ein Sprecher der Behörde, die für Soldaten im Auslandseinsatz zuständig ist, sagte der „Bild am Sonntag“, es gehe um einen „Anfangsverdacht“ gegen insgesamt fünf Bundeswehrangehörige, welche dem Einsatzkontingent angehörten. Der Vorwurf: Die Beschuldigten sollen sich „während der Evakuierungen Waren aus Läden am Flughafen Kabul rechtswidrig angeeignet haben“.
Noch dauern die Ermittlungen an. Wann und mit welchem Ergebnis das Verfahren abgeschlossen werde, lasse sich „nicht genau prognostizieren“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, der auf die in jedem Ermittlungsverfahren geltende Unschuldsvermutung verwies.
Laut Bericht der „Bild am Sonntag“, die sich auf „Bundeswehrkreise“ bezieht, sollen die Soldaten dem Fallschirmjägerregiment 31 der Luftlandebrigade 1 angehören. Die Elitekämpfer sollen, so der Vorwurf, ihre Diebstähle im militärischen Teil des Flughafens, in von Afghanen betriebenen Läden begangen haben. Dort gab es Shops, die unter anderem militärische Ausrüstung verkauften.
Die bewaffneten Soldaten sollen sich T-Shirts und Patches (Stoffabzeichen für die Uniform) angeeignet haben. Auch von Messern ist in Bundeswehrkreisen die Rede. Die Ermittlungen gegen die fünf Soldaten begannen bereits im vergangenen Jahr, als gegen das Fallschirmjägerregiment 26 ermittelt wurde. In den Bundeswehr-internen Befragungen berichteten Soldaten von den Vorfällen in Kabul.
Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums sagte: „Die Wehrdisziplinaranwaltschaft hat nach Kenntnis eines möglichen Straftatbestands unverzüglich die Staatsanwaltschaft Kempten informiert und an diese abgegeben.“ Die Staatsanwaltschaft schaltete über die Generalstaatsanwaltschaft München den Generalbundesanwalt ein, um das Vorliegen von Plünderungen zu untersuchen.
Die Sprecherin des Generalbundesanwalts teilte mit: „Der Sachverhalt wurde der Bundesanwaltschaft zur Prüfung möglicher Verstöße gegen das Völkerstrafgesetzbuch vorgelegt. Die hiesigen Ermittlungen haben einen solchen Verdacht ausgeräumt.“
Das Bundesverteidigungsministerium bestätigte, dass „im Zuge der Ermittlungen auch Bildmaterial ausgewertet wurde“. Es wurden jedoch „keine Handlungen identifiziert, die den Tatbestand der Plünderung erfüllen“. Die Ermittlungen liegen nun wieder in Kempten.
Laut Bericht der „Bild am Sonntag“ könnte der Straftatbestand Diebstahl mit Waffen (Paragraf 244 Strafgesetzbuch) vorliegen, da die Soldaten bei dem Einsatz am Flughafen bewaffnet waren. Der Vorgang wird im Ministerium und dem Heer sorgfältig beobachtet. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und der Inspekteur des Heeres, Generalleutnant Christian Freuding, wurden über das Ermittlungsverfahren informiert.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Soldat der Bundeswehr (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Die Staatsanwaltschaft Kempten ermittelt gegen fünf Bundeswehrsoldaten wegen Verdachts auf rechtswidrige Diebstähle während der Evakuierungen am Flughafen in Kabul
- Die Beschuldigten sollen Waren aus Läden am militärischen Teil des Flughafens geplündert bzw. sich angeeignet haben, darunter T-Shirts, Patches und angeblich auch Messer
- Die Ermittlungen dauern an; die Wehrdisziplinaranwaltschaft informierte die Staatsanwaltschaft, und Bilder wurden ausgewertet, wobei kein Verdacht auf Plünderung im Sinne des einschlägigen Tatbestands bestätigt wurde
Warum ist das wichtig?
- Ermittelt wird gegen fünf Bundeswehrsoldaten wegen des Verdachts auf rechtswidrige Aneignung von Waren bei den Evakuierungen in Kabul, was den Umgang mit Plünderungs- bzw. Diebstahlvorwürfen betrifft
- Die Behörden prüfen und bewerten den Sachverhalt unter anderem auch auf mögliche Verstöße nach dem Völkerstrafgesetzbuch und schließen den Plünderungstatbestand laut Ermittlungsstand vorerst aus
- Die Ermittlungen zeigen, dass bei Auslandseinsätzen auch bewaffnete Soldaten eng überwacht werden und dass Bildmaterial sowie interne Befragungen zur Aufklärung genutzt werden
Wer ist betroffen?
- Fünf Bundeswehrsoldaten dem Einsatzkontingent der Evakuierungsmission in Afghanistan am Flughafen Kabul
- Angehörige des Fallschirmjägerregiments 31 der Luftlandebrigade 1 (laut Bericht)
Zahlen/Fakten?
- Ermittlungen gegen fünf Bundeswehrsoldaten wegen Verdachts auf rechtswidrige Aneignung von Waren während der Evakuierungen am Flughafen Kabul
- Vorwürfe: T-Shirts, Patches und Messer sollen gestohlen worden sein
- Ermittlungen begannen im vergangenen Jahr; möglich genannter Straftatbestand ist Diebstahl mit Waffen nach § 244 StGB
Wie geht’s weiter?
- Die Ermittlungen gegen die fünf Bundeswehrsoldaten dauern noch an, ein Abschlusszeitpunkt mit Ergebnis ist derzeit nicht prognostizierbar
- Die Verfahren werden in Kempten fortgeführt; der Tatverdacht auf Plünderung wurde nach Prüfung ausgeräumt, möglich bleibt u. a. Diebstahl mit Waffen
- Das Geschehen wird im Verteidigungsministerium und dem Heer weiter beobachtet und Pistorius sowie der Inspekteur des Heeres wurden informiert
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