AfD-Landeschef kritisiert Wahlausschluss von Kandidat als Willkür

22. Juli 2026
1 min Lesezeit

AfD in : Landratswahl

Lüneburg () – Der Landesvorsitzende der AfD , Ansgar Schledde, hat den Ausschluss des AfD-Kandidaten Stephan Bothe von der Landratswahl im Landkreis Lüneburg als politische Willkür bezeichnet. Das hat Schledde am Mittwoch mitgeteilt.

Schledde zufolge wäre der Ausschluss Bothes von der Wahl am 13. September aufgrund einer angeblich fehlenden Verfassungstreue ein „schwerer Eingriff in die Demokratie“.

Bothe sei seiner Ansicht nach ein loyaler und integrer Politiker, der fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehe. Der Versuch, ihn mit Einschätzungen des Verfassungsschutzes und ohne konkrete Straftaten oder Verurteilungen von der Wahl auszuschließen, sei Teil einer systematischen Kampagne gegen die AfD, behauptete Schledde.

Die Bürger im Landkreis Lüneburg hätten ein Recht darauf, frei über ihren Landrat zu entscheiden.

Schledde forderte die Kreiswahlleitung und das Innenministerium auf, die Kandidatur von Stephan Bothe unverzüglich zuzulassen. Die AfD werde sich gegen den Vorgang mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Ansgar Georg Schledde (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

AfD-Landeschef kritisiert Wahlausschluss von Kandidat als Willkür

Niedersachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Was ist passiert?

  • AfD-Landesvorsitzender Ansgar Schledde bezeichnet den Ausschluss des AfD-Kandidaten Stephan Bothe von der Landratswahl im Landkreis Lüneburg als politische Willkür
  • Schledde wirft vor, der Ausschluss erfolge wegen angeblicher fehlender Verfassungstreue ohne konkrete Straftaten oder Verurteilungen und sei Teil einer Kampagne gegen die AfD
  • Schledde fordert die unverzügliche Zulassung Bothes durch Kreiswahlleitung und Innenministerium und kündigt rechtliche Schritte der AfD an

Warum ist das wichtig?

  • Weil der Ausschluss eines Kandidaten als Eingriff in die Demokratie bewertet wird und damit die freie Wahlentscheidung der Bürger im Landkreis Lüneburg betroffen ist
  • Weil die Begründung ohne konkrete Straftaten oder Verurteilungen erfolgt und dies als mögliche systematische Kampagne gegen die AfD dargestellt wird
  • Weil die AfD rechtliche Schritte fordert, um die Kandidatur durchsetzen zu lassen und damit Einfluss auf den weiteren Wahlablauf hat

Wer ist betroffen?

  • Ansgar Georg Schledde, Landesvorsitzender der AfD Niedersachsen
  • Stephan Bothe, AfD-Kandidat für die Landratswahl im Landkreis Lüneburg
  • Bürger im Landkreis Lüneburg

Zahlen/Fakten?

    1. September
  • Landkreis Lüneburg
  • Ausschluss wegen angeblich fehlender Verfassungstreue ohne konkrete Straftaten oder Verurteilungen

Wie geht’s weiter?

  • AfD Niedersachsen fordert die sofortige Zulassung der Kandidatur von Stephan Bothe durch Kreiswahlleitung und Innenministerium
  • AfD will sich mit allen rechtlichen Mitteln gegen den Ausschluss zur Wehr setzen
  • Schledde verlangt eine freie Entscheidung der Bürger im Landkreis Lüneburg über den Landrat
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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