Ex-Verfassungsrichter warnt vor "kleinem Parteiverbot" der AfD

1. August 2026
1 min Lesezeit

Politik : Gerichtliche Warnung

() – Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, warnt mit Blick auf den Ausschluss von AfD-Kandidaten von Bürgermeister- und Landratswahlen in Niedersachsen vor einem Parteiverbot durch die Hintertür.

„Für Wahlbeamte gelten selbstverständlich Anforderungen an die Verfassungstreue, insofern ist ein Prüfverfahren im Prinzip nicht zu beanstanden“, sagte Papier der „Welt am Sonntag“. „Man muss dabei aber sehr vorsichtig sein und sorgfältig begründen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, über solche Verfahren ein `kleines Parteiverbot` durch die Hintertür zu schaffen.“

Der emeritierte Staatsrechtsprofessor verweist als Begründung auf das Parteienprivileg des Grundgesetzes.

„Ob eine Partei verfassungswidrig ist, darf allein das Bundesverfassungsgericht entscheiden“, sagte Papier.

„Andere staatliche Stellen dürfen nicht faktisch dieselbe Wirkung erzielen, indem sie allein wegen der Parteizugehörigkeit belastende Rechtsfolgen auslösen. Sonst würde das Parteienprivileg unterlaufen.“

Hintergrund der Warnung ist ein erneuertes Prüfverfahren in Niedersachsen, das der Landtag Ende April mit den Stimmen der rot-grünen Landesregierung beschlossen hatte.

Danach können die örtlichen Wahlausschüsse und Wahlleiter die Einschätzungen der Kommunalaufsicht und des Verfassungsschutzes in ihre Entscheidung über die Verfassungstreue der Kandidaten miteinbeziehen.

Er rate zur Vorsicht, sagte Papier, „aus einer behördlichen Einschätzung der Partei Rückschlüsse auf die persönliche Wählbarkeit einzelner Kandidaten zu ziehen“. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, man versuche auf indirektem Wege zu erreichen, was unmittelbar nur durch ein Parteiverbot möglich wäre.

Die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextrem“ sei „ein Arbeitsbegriff des Verfassungsschutzes“, um behördliche Maßnahmen der Beobachtung anordnen zu können. „Das Grundgesetz kennt diesen Begriff nicht.“

Das Bundesverfassungsgericht sei in einem Verbotsverfahren an Beurteilungen der Verfassungsschutzbehörden nicht gebunden: „Relevant sind die Tatsachen, die ermittelt werden – nicht die behördliche Bewertung.“

Für ein solches Parteiverbot vor dem Bundesverfassungsgericht sieht der frühere Gerichtspräsident deshalb kaum Erfolgsaussichten. „Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbot sind außerordentlich hoch“, sagte Papier.

„Abwegige, extremistische oder moralisch anstößige Äußerungen reichen nicht aus für ein Verbot. Eine Partei muss aktiv, aggressiv und planvoll gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung kämpfen. Sie muss deren Beseitigung oder Beeinträchtigung anstreben. Das ist der entscheidende Maßstab.“

Wer dennoch immer wieder ein Verbotsverfahren fordere, so der Staatsrechtler, müsse sich den Verdacht gefallen lassen, „dass damit ein politischer Konkurrent ausgeschaltet werden soll, den man im politischen Wettbewerb nicht zurückdrängen kann“.

Gerade weil ein Parteiverbot den schwersten Eingriff in den politischen Wettbewerb in einer Demokratie darstelle, dürfe ein solches Verfahren ausschließlich nach rechtsstaatlichen Maßstäben geführt werden: „Politische Zweckmäßigkeit genügt dafür nicht.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: AfD-Logo (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ex-Verfassungsrichter warnt vor "kleinem Parteiverbot" der AfD

Niedersachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Was ist passiert?

  • Hans-Jürgen Papier warnt vor einem möglichen Parteiverbot „durch die Hintertür“, nachdem in Niedersachsen ein erneutes Prüfverfahren beschlossen wurde, das die Einschätzungen von Kommunalaufsicht und Verfassungsschutz in die Entscheidung über die Verfassungstreue von AfD-Kandidaten einbeziehen kann
  • Er betont, dass das Parteienprivileg nur dem Bundesverfassungsgericht erlaubt, über Verfassungswidrigkeit einer Partei zu entscheiden, und dass andere Stellen nicht faktisch dieselbe Wirkung erreichen dürften
  • Papier hält die Erfolgsaussichten eines Parteiverbots für gering, weil die Voraussetzungen dafür extrem hoch seien und nennt als entscheidenden Maßstab den aktiven, aggressiven und planvollen Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung

Warum ist das wichtig?

  • Verfassungsrechtliche Grenze: Wahlbehörden dürfen nicht durch indirekte Maßnahmen wie Ausschlüsse wegen Parteizugehörigkeit faktisch ein Parteiverbot nachbauen und damit das Parteienprivileg unterlaufen
  • Erfordert rechtsstaatliche, sorgfältige Begründung: Prüfungen müssen sich auf verlässliche Tatsachen stützen und dürfen nicht den Eindruck erzeugen, dass Kandidaten wegen Parteizugehörigkeit pauschal „vorweg“ ausgeschlossen werden
  • Hohe Hürde für Parteiverbot: Ein Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht ist nur bei aktivem, planvollem Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung möglich, politische Zweckmäßigkeit reicht nicht aus

Wer ist betroffen?

  • AfD-Kandidaten für Bürgermeister- und Landratswahlen in Niedersachsen
  • Wahlleiter und örtliche Wahlausschüsse in Niedersachsen
  • Die AfD selbst

Zahlen/Fakten?

  • Ende April beschloss der Landtag in Niedersachsen mit den Stimmen der rot-grünen Landesregierung ein erneuertes Prüfverfahren zum Ausschluss von AfD-Kandidaten von Bürgermeister- und Landratswahlen
  • „Gesichert rechtsextrem“ ist ein Arbeitsbegriff des Verfassungsschutzes, den das Grundgesetz nicht kennt
  • Für ein Parteiverbot vor dem Bundesverfassungsgericht nennt Hans-Jürgen Papier „außerordentlich hoch“ liegende verfassungsrechtliche Voraussetzungen

Wie geht’s weiter?

  • Papier warnt, dass Prüfverfahren zur Verfassungstreue nicht dazu genutzt werden dürfen, ein „kleines Parteiverbot“ über die Hintertür zu schaffen
  • Er rät, vorsichtig zu sein, keine Rückschlüsse auf die persönliche Wählbarkeit einzelner Kandidaten aus behördlichen Parteieinschätzungen abzuleiten
  • Ein Parteiverbot vor dem Bundesverfassungsgericht habe kaum Erfolgsaussichten, da die Voraussetzungen extrem hoch sind und es auf die konkreten Tatsachen ankommt, nicht auf behördliche Bewertungen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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