Innenpolitik: Rückkehrregelungen für Ukrainer
Berlin () – Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verteidigt die geplante Einschränkung des Schutzes für wehrpflichtige ukrainische Männer. Politisch halte er das für angebracht bei einem Land, das Deutschland maßgeblich militärisch unterstütze, um seinen Widerstand gegen Putins Angriffskrieg zu organisieren, sagte der Minister der „Welt am Sonntag“.
Wenn die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie auf wehrpflichtige Männer nicht mehr zutreffe und ein positives Asylverfahren nicht infrage komme, gebe es eine „logische Konsequenz“, so Dobrindt: Für diese Menschen bestehe eine Ausreisepflicht in die Ukraine. Die EU-Staaten hatten sich vergangene Woche darauf geeinigt, nur noch denjenigen Männern pauschal Schutz zu gewähren, die ihren „militärischen Verpflichtungen“ in der Ukraine nachgekommen sind. Laut Dobrindt steht anderen Männern zwar grundsätzlich der Asylweg offen. Allerdings sind die Aussichten auf Schutz wohl gering. Flucht vor Wehrpflicht sei kein Asylgrund, so der Innenminister.
Dobrindt dämpfte zugleich Erwartungen an Abschiebezentren außerhalb der EU, sogenannte Return Hubs. Der erste Schritt sei, dass man Vereinbarungen mit Drittländern finde. Er gehe davon aus, dass das dieses Jahr gelinge, sagte er. Der Aufbau eines solchen Return Hubs sei aber anschließend ein dickes Brett, das es danach zu bohren gelte. Es handle sich um einen Prozess, den man nach und nach gestalten müsse.
Auf die Frage, wie viele abgelehnte Asylbewerber in die Return Hubs verbracht werden sollen, sagte Dobrindt, Ziel sei es, die Zahl der Rückkehrer zu steigern, bei erzwungener wie bei freiwilliger Ausreise. Diese sei zuletzt bereits gestiegen. Von Mai 2025 bis Mai dieses Jahres seien über 42.000 Menschen durch Abschiebemaßnahmen und geförderte freiwillige Ausreise in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Das seien 2.000 Menschen mehr als im Vergleichszeitraum ein Jahr davor.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Hilfsgüter für Flüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Bundesinnenminister Alexander Dobrindt verteidigt die geplante Einschränkung des Schutzes für wehrpflichtige ukrainische Männer und argumentiert mit der militärischen Unterstützung Deutschlands für die Ukraine
- EU-Staaten haben beschlossen, pauschalen Schutz nur noch für Männer zu gewähren, die ihren „militärischen Verpflichtungen“ in der Ukraine nachgekommen sind; bei anderen bestehe laut Dobrindt eine Ausreisepflicht
- Dobrindt nennt Rückkehr-Ziele für Return Hubs und berichtet, dass von Mai 2025 bis Mai dieses Jahres über 42.000 Menschen durch Abschiebungen und geförderte freiwillige Ausreise zurückgekehrt seien
Warum ist das wichtig?
- Die geplanten Einschränkungen für wehrpflichtige ukrainische Männer begrenzen den Schutzstatus und führen bei Nichtzutreffen der Massenzustrom-Richtlinie eher zu einer Ausreisepflicht
- Die Aussagen verdeutlichen, dass Flucht vor Wehrpflicht allein kein Asylgrund ist und damit die Chancen auf Schutz deutlich sinken
- Die geplanten Return Hubs sollen dazu dienen, die Rückkehrzahlen (erzwungen und freiwillig) weiter zu steigern
Wer ist betroffen?
- Wehrpflichtige ukrainische Männer, auf die die Massenzustrom-Richtlinie nicht mehr zutrifft
- Ukrainer, deren Asylantrag kein positives Verfahren erwarten lässt
Zahlen/Fakten?
- 42.000 Menschen von Mai 2025 bis Mai dieses Jahres durch Abschiebemaßnahmen und geförderte freiwillige Ausreise zurückgekehrt
- 2.000 Menschen mehr als im Vergleichszeitraum ein Jahr davor
Wie geht’s weiter?
- Wenn die Massenzustrom-Richtlinie für wehrpflichtige ukrainische Männer nicht mehr gilt und ein positives Asylverfahren nicht infrage kommt, besteht für diese Menschen eine Ausreisepflicht in die Ukraine
- Asylweg für andere Männer bleibt grundsätzlich offen, die Aussichten auf Schutz seien aber wohl gering; Flucht vor Wehrpflicht sei kein Asylgrund
- Return Hubs sollen schrittweise aufgebaut werden; Ziel ist, die Zahl der Rückkehrer bei erzwungener wie freiwilliger Ausreise zu steigern
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