Panorama: Hitlergruß in Groß-Bieberau
Groß-Bieberau () – Ein 44 Jahre alter Mann hat am Donnerstagmittag in der Marktstraße in Groß-Bieberau einer vorbeifahrenden Polizeistreife den Hitlergruß gezeigt. Das teilte das Polizeipräsidium Südhessen am Freitag mit.
Die Beamten der Polizeistation Ober-Ramstadt nahmen den Tatverdächtigen daraufhin vorläufig fest.
Gegen 12:40 Uhr war die Streife in der Marktstraße unterwegs, als der Mann den verfassungswidrigen Gruß zeigte. Die Polizisten stoppten den 44-Jährigen und nahmen ihn wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorläufig fest.
Den Mann erwartet nun ein Ermittlungsverfahren.
Er muss sich strafrechtlich für sein Handeln verantworten.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundespolizei (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hessen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Ein 44-Jähriger zeigte am Donnerstagmittag in der Marktstraße in Groß-Bieberau einer vorbeifahrenden Polizeistreife den Hitlergruß
- Die Polizei nahm den Mann daraufhin vorläufig fest und stoppte ihn gegen 12:40 Uhr
- Gegen ihn wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, in dem er sich strafrechtlich verantworten muss
Warum ist das wichtig?
- Zeigt die Ahndung verfassungswidriger Handlungen durch die Polizei und dient der Durchsetzung von Gesetzen
- Durch das Ermittlungsverfahren muss sich der Tatverdächtige strafrechtlich verantworten
- Schafft Abschreckung und trägt zum Schutz demokratischer Grundwerte bei
Wer ist betroffen?
- Ein 44 Jahre alter Mann in Groß-Bieberau
Zahlen/Fakten?
- 44 Jahre alter Mann
- Tatzeit: Donnerstagmittag, gegen 12:40 Uhr
- Ort: Marktstraße in Groß-Bieberau
- Vorläufige Festnahme durch Polizeistation Ober-Ramstadt
- Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Wie geht’s weiter?
- Die Polizisten nahmen den 44-Jährigen vorläufig fest und leiteten ein Ermittlungsverfahren ein
- Der Mann muss sich wegen des Verdachts des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen strafrechtlich verantworten
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