Baden-Württemberg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik im Landtag Baden-Württemberg
Stuttgart () – Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat eine Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen die Landtagspräsidentin als unzulässig zurückgewiesen. Das Gericht teilte am Donnerstag mit, die Abgeordneten hätten ihre Frist zur Anfechtung der Zugangsbeschränkungen zu einem unterirdischen Verbindungstunnel versäumt.
Die AfD hatte moniert, dass ihre Mitglieder seit 2023 nicht mehr uneingeschränkt den Tunnel zwischen dem Haus der Abgeordneten und dem Haus des Landtags nutzen dürfen.
Die Beschränkung war nach einem Vorfall im Büro eines AfD-Abgeordneten eingeführt worden. Das Gericht sah keine relevante Änderung der Sachlage, die eine neue Entscheidung erfordert hätte, nachdem die Ermittlungen gegen den Abgeordneten eingestellt worden waren.
Der Verfassungsgerichtshof ließ offen, ob die Zugangsregelung überhaupt das freie Mandat der Abgeordneten verletzt.
Die AfD-Abgeordneten hätten weiterhin ungehinderten Zugang zum Plenargebäude über den Haupteingang, und an Sitzungstagen dürfen sie den Tunnel in einer Richtung nutzen. Eine spürbare Beeinträchtigung ihrer Arbeit durch die etwas längere oberirdische Wegstrecke sei nicht nachvollziehbar dargelegt worden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Landtag Baden-Württemberg in Stuttgart (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg weist Klage der AfD-Landtagsfraktion als unzulässig zurück.
- AfD hatte Zugangsbeschränkungen zu Verbindungstunnel wegen Vorfall im Büro eines Abgeordneten kritisiert.
- Gericht sieht keine relevanten Änderungen der Sachlage und lässt offen, ob Regelung das Mandat verletzt.
Warum ist das wichtig?
- Klärung der rechtsstaatlichen Rahmenbedingungen für Abgeordnetenrechte
- Wahrung der Sicherheit und Ordnung im Parlament
- Bedeutung der Einhaltung von Fristen in rechtlichen Verfahren
Wer ist betroffen?
- AfD-Landtagsfraktion
- AfD-Abgeordnete
Zahlen/Fakten?
- Klage der AfD-Landtagsfraktion vom Verfassungsgerichtshof als unzulässig zurückgewiesen
- AfD seit 2023 eingeschränkter Zugang zum Verbindungstunnel
- Zugangsbeschränkung nach Vorfall im Büro eines AfD-Abgeordneten eingeführt
Wie geht’s weiter?
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