Bundesregierung plant Maßnahmenpaket gegen Steuerbetrug

16. Juli 2026
1 min Lesezeit

Politik in : Steuerkriminalität strenger verfolgen

Berlin () – Die Bundesregierung will Steuer- und Finanzkriminalität künftig konsequenter verfolgen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) haben dazu am Donnerstag einen gemeinsamen „Aktionsplan“ vorgestellt, der das Entdeckungsrisiko für Steuerbetrüger erhöhen und die Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden stärken soll.

Kernstück des Maßnahmenpakets ist die Einrichtung eines „Gemeinsamen Zentrums gegen Steuer- und Finanzkriminalität“ beim Zoll. Dort sollen Steuerfahnder der Länder und Finanzermittler des Bundes eng zusammenarbeiten, Erkenntnisse austauschen und komplexe Verfahren koordinieren. Ergänzend ist ein bundesweites Datenanalysezentrum geplant, das mithilfe von Künstlicher Intelligenz große Datenmengen auswerten und Betrugsmuster schneller erkennen soll.

Darüber hinaus plant die Bundesregierung eine Reihe gesetzlicher Verschärfungen. Besonders schwere Fälle organisierter Steuerkriminalität sollen künftig mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Solche Delikte würden als Verbrechen eingestuft und müssten in einem öffentlichen Gerichtsverfahren verhandelt werden.

Auch die bislang mögliche strafbefreiende Selbstanzeige soll in ihrer heutigen Form abgeschafft werden. Nach Auffassung der Bundesregierung setzt die bestehende Regelung falsche Anreize, da sich Steuerhinterzieher häufig erst dann offenbaren, wenn eine Entdeckung unmittelbar bevorsteht.

Weitere Maßnahmen umfassen eine Registrierkassenpflicht für bargeldintensive Branchen, die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege auf 15 Jahre sowie die Pflicht für Unternehmen, steuerlich relevante Daten auf Spiegelservern in zu speichern. Zudem sollen ein digitales Umsatzsteuermeldesystem eingeführt und die Bundesbetriebsprüfung mithilfe verbesserter Datenanalysen gezielter eingesetzt werden.

Unternehmen, die Steuern hinterziehen, müssen sich ebenfalls auf schärfere Sanktionen einstellen. Geplant sind höhere Bußgelder für juristische Personen sowie ein besserer Schutz von Whistleblowern. Außerdem sollen Sanktionen gegen Unternehmen wegen schwerer Steuerstraftaten künftig öffentlich gemacht werden.

Der Aktionsplan sieht darüber hinaus eine engere europäische und internationale Zusammenarbeit vor. So soll unter anderem die Europäische Staatsanwaltschaft gestärkt und der grenzüberschreitende Informationsaustausch bei Ermittlungen ausgebaut werden.

Mit dem Maßnahmenpaket will die Bundesregierung nach eigenen Angaben für mehr Steuergerechtigkeit sorgen und organisierte Steuer- und Finanzkriminalität wirksamer bekämpfen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Aktionsplan Steuer- und Finanzkriminalität am 16.07.2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bundesregierung plant Maßnahmenpaket gegen Steuerbetrug

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Was ist passiert?

  • Bundesregierung stellt Aktionsplan vor, um Steuer- und Finanzkriminalität künftig konsequenter zu verfolgen, unter anderem durch ein gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll
  • Geplant sind Datenanalysezentrum mit KI sowie gesetzliche Verschärfungen wie höhere Strafen bis zu 15 Jahren, Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige und weitere Pflichten wie längere Aufbewahrungsfristen und Spiegelserver-Speicherung
  • Unternehmen und Täter sollen schärfere Sanktionen erhalten, außerdem wird die europäische und internationale Zusammenarbeit bei Ermittlungen ausgebaut

Warum ist das wichtig?

  • Erhöht das Entdeckungsrisiko für Steuerbetrug durch engere Zusammenarbeit von Zoll, Länderermittlern und Bundesfinanzermittlern sowie durch ein Datenanalysezentrum mit Künstlicher Intelligenz
  • Verschärft Strafen und senkt Anreize für Steuerhinterziehung durch längere Haftstrafen bei schweren Fällen, Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige und höhere Bußgelder für Unternehmen
  • Verbessert Kontrollen und Transparenz durch Registrierkassenpflicht, längere Aufbewahrungsfristen, Pflicht zur Speicherung steuerlich relevanter Daten auf Spiegelservern sowie bessere, gezieltere Betriebsprüfungen

Wer ist betroffen?

  • Steuer- und Finanzkriminelle, insbesondere organisierte Steuerkriminalität
  • Unternehmen, die Steuern hinterziehen
  • Steuerhinterzieher, die sich bisher durch strafbefreiende Selbstanzeige offenbaren konnten

Zahlen/Fakten?

  • 15 Jahre Freiheitsstrafe für besonders schwere Fälle organisierter Steuerkriminalität
  • Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege: 15 Jahre
  • Registrierkassenpflicht für bargeldintensive Branchen

Wie geht’s weiter?

  • Einrichtung eines Gemeinsamen Zentrums gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll sowie ein bundesweites Datenanalysezentrum zur schnelleren Erkennung von Betrugsmustern
  • Gesetzliche Verschärfungen wie bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe für besonders schwere organisierte Steuerkriminalität sowie Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige in heutiger Form
  • Registrierungspflicht für Kassen bargeldintensiver Branchen und weitere Maßnahmen wie längere Aufbewahrungsfristen, Speicherung steuerlich relevanter Daten auf Spiegelservern sowie ein digitales Umsatzsteuermeldesystem
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