Gesellschaft: Friedhöfe und Hitze
Berlin () – Angesichts anhaltender Hitzeperioden fordert der Bund deutscher Friedhofsgärtner (BdF), Gräber von behördlichen Gießverboten auszunehmen.
„Wir fordern, dass die Grabbewässerung auf Friedhöfen von flächendeckenden Gießverboten ausgenommen wird“, sagte der Vorsitzende des Bundes deutscher Friedhofsgärtner im Zentralverband Gartenbau, Michael Ballenberger, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz). „Gräber müssen auch während Hitzeperioden gepflegt und ausreichend bewässert werden können.“
Längere Hitze- und Trockenphasen belasteten viele Grabbepflanzungen erheblich, sagte Ballenberger. Das eigentliche Problem sei dabei weniger die Hitze als die anhaltende Trockenheit. Von flächendeckenden oder dauerhaften Schäden an Gräbern könne derzeit jedoch nicht ausgegangen werden.
Angehörigen empfiehlt der Verbandschef, möglichst in den frühen Morgenstunden oder am späten Abend zu gießen. „Außerdem ist es sinnvoll, eher seltener, dafür aber durchdringend zu gießen, damit das Wasser die Wurzeln erreicht“, sagte er. Für ein Einzelgrab empfiehlt er rund 40 Liter Wasser.
Mehrere Kommunen und Landkreise haben wegen der anhaltenden Trockenheit die Bewässerung von Gärten und Grünflächen zeitweise eingeschränkt oder verboten. Einheitliche bundesweite Regelungen gibt es nicht.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Friedhof (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Der Bund deutscher Friedhofsgärtner fordert, Gräber von behördlichen Gießverboten bei Hitzeperioden auszunehmen
- Begründung ist, dass Gräber während Hitze weiter gepflegt und ausreichend bewässert werden müssen; Angehörige sollen früh morgens oder spät abends gießen und eher selten, aber durchdringend
- Einige Kommunen und Landkreise hatten wegen anhaltender Trockenheit die Bewässerung von Gärten und Grünflächen zeitweise eingeschränkt oder verboten
Warum ist das wichtig?
- Sicherstellung, dass Gräber auch während Hitzeperioden ausreichend bewässert und gepflegt werden können
- Schutz der Grabbepflanzungen vor Belastung durch anhaltende Trockenheit trotz kommunaler Gießverbote
- Konkrete Gießempfehlungen für Angehörige zur wirksamen Bewässerung von Einzelgräbern (z. B. Zeitpunkte und ca. 40 Liter)
Wer ist betroffen?
- Angehörige von Gräbern auf Friedhöfen, deren Grabpflege durch behördliche Gießverbote betroffen sein kann
- Grabbepflanzungen bzw. einzelne Grabstätten während anhaltender Hitze- und Trockenphasen
- Kommunen und Landkreise mit zeitweisen Einschränkungen oder Verboten der Bewässerung von Grünflächen und Gärten
Zahlen/Fakten?
- Keine Ausnahmen von behördlichen Gießverboten für Gräber gefordert
- Empfehlung für Einzelgrab: rund 40 Liter Wasser
- Gießen: eher in den frühen Morgenstunden oder am späten Abend; seltener aber durchdringend
Wie geht’s weiter?
- Grabbewässerung auf Friedhöfen soll von flächendeckenden Gießverboten ausgenommen werden, damit Gräber auch in Hitzeperioden gepflegt und ausreichend bewässert werden können
- Angehörigen wird empfohlen früh morgens oder spät abends zu gießen und eher seltener, dafür durchdringend, damit das Wasser die Wurzeln erreicht; für ein Einzelgrab etwa 40 Liter Wasser
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