81-Jährige muss Ersatzfreiheitsstrafe antreten

13. Juli 2026
1 min Lesezeit

Panorama: Festnahme in

Köln () – Die Bundespolizei hat am Bahnhof Köln Messe/Deutz eine 81-jährige Frau festgenommen. Gegen die Deutsche lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln vor, wie die Beamten am Montag mitteilte.

Die Beamten hatten die Frau am Samstag gegen 3:45 Uhr kontrolliert und ihre Personalien überprüft.

Bei der Fahndungsabfrage stellte sich heraus, dass die 81-Jährige wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 440 Euro verurteilt worden war. Da die wohnungslose Frau die Strafe nicht begleichen konnte, wurde die Ersatzfreiheitsstrafe von 22 Tagen fällig.

Die Einsatzkräfte nahmen die Frau fest und brachten sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Festnahme mit Handschellen (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

81-Jährige muss Ersatzfreiheitsstrafe antreten

Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Was ist passiert?

  • Bundespolizei nahm am Bahnhof Köln Messe/Deutz eine 81-jährige Frau fest, gegen die ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln vorlag
  • Bei der Kontrolle am Samstag wurde bekannt, dass sie wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 440 Euro verurteilt war und die Ersatzfreiheitsstrafe von 22 Tagen fällig wurde
  • Nach den polizeilichen Maßnahmen brachten die Einsatzkräfte die Frau in die Justizvollzugsanstalt

Warum ist das wichtig?

  • Weil die Bundespolizei einen Haftbefehl umsetzen musste, nachdem sich bei der Kontrolle eine rechtskräftige Verurteilung mit Geldstrafe ergeben hatte
  • Weil die Ersatzfreiheitsstrafe fällig wurde, da die wohnungslose Frau die Geldstrafe nicht bezahlen konnte
  • Weil die Festnahme zur Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen erfolgte und die Person anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde

Wer ist betroffen?

  • Eine 81-jährige Frau
  • Betroffen ist die von der Staatsanwaltschaft Köln verurteilte Frau wegen Beleidigung

Zahlen/Fakten?

  • Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln gegen eine 81-jährige Frau
  • Geldstrafe wegen Beleidigung: 440 Euro
  • Ersatzfreiheitsstrafe: 22 Tage

Wie geht’s weiter?

  • Die Bundespolizei nimmt die 81-Jährige wegen eines bestehenden Haftbefehls fest und bringt sie nach Abschluss der Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt
  • Wegen einer wegen Beleidigung verhängten Geldstrafe in Höhe von 440 Euro wird die Ersatzfreiheitsstrafe von 22 Tagen fällig
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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