Bundesregierung sieht hohe Dunkelziffer bei Sozialleistungsmissbrauch

11. Juli 2026
1 min Lesezeit

Bundesregierung sieht hohe Dunkelziffer bei Sozialleistungsmissbrauch

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Sozialleistungen: Missbrauch und Maßnahmen in Berlin

() – Die Bundesregierung geht von einer hohen Dunkelziffer bei nicht erfassten Fällen von Sozialleistungsmissbrauch aus. Das teilte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) der „Welt am Sonntag“ mit.

Demnach leiteten die Jobcenter im Jahr 2025 rund 133.640 Verfahren wegen Leistungsmissbrauchs neu ein. In etwa 110.000 Fällen habe sich der Verdacht bestätigt, oder es sei aufgrund eines begründeten Verdachts Strafanzeige erstattet worden. Zu den erfassten Fällen zählten auch Ordnungswidrigkeiten. Zu Jobcentern in rein kommunaler Trägerschaft lägen allerdings keine Daten vor, so die Sprecherin. Es handele sich lediglich um dokumentierte Fälle. Das tatsächliche Ausmaß dürfte daher nach Einschätzung der Bundesregierung deutlich höher liegen. Leistungsmissbrauch bleibe oft unentdeckt, weil verschiedene betroffene Behörden nicht oder nicht ausreichend miteinander vernetzt seien, hieß es aus dem BMAS.

Wie groß der finanzielle Schaden ist, lasse sich nicht beziffern. Weder dem Arbeitsministerium noch dem Innenministerium lägen „strukturierte Daten vor, die eine Bezifferung der Schadenssummen ermöglichen würden“, sagte die Sprecherin. Es lasse sich nicht vorhersagen, wie hoch das Einsparpotenzial durch die nun geplanten Maßnahmen der Bundesregierung sei.

Mit ihrem Aktionsplan zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs plant die Bundesregierung unter anderem einen besseren Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden. Auch soll der Zugang zu Sozialleistungen für EU-Bürger strenger geregelt werden. Nach aktueller Rechtslage könnten Ausländer nach fünf Jahren gewöhnlichen Aufenthalts in auch dann Grundsicherungsgeld beziehen, wenn sie ein Aufenthaltsrecht nicht nachweisen können, sagte die Sprecherin. Geplant sei jetzt, dass Ausländer ein im Zeitraum des Leistungsbezuges bestehendes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet nachweisen müssen. Diese gesetzliche Maßnahme erschwere auch die missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Menschen warten vor Bürgerbüro (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundesregierung geht von hoher Dunkelziffer bei Sozialleistungsmissbrauch aus
  • 2025 wurden rund 133.640 Verfahren wegen Leistungsmissbrauchs eingeleitet
  • Geplanter Aktionsplan sieht besseren Datenaustausch und strengere Regelungen für EU-Bürger vor

Warum ist das wichtig?

  • Hohe Dunkelziffer beim Sozialleistungsmissbrauch könnte zu erheblichen finanziellen Verlusten führen.
  • Verbesserung des Datenaustauschs zwischen Behörden soll Leistungsmissbrauch effektiver bekämpfen.
  • Strengere Regelungen für EU-Bürger könnten unrechtmäßigen Zugriff auf Sozialleistungen reduzieren.

Wer ist betroffen?

  • Jobcenter
  • Sozialleistungsbetrüger
  • EU-Bürger

Zahlen/Fakten?

  • 133.640 Verfahren wegen Leistungsmissbrauch im Jahr 2025
  • In etwa 110.000 bestätigte Verdachtsfälle oder Strafanzeigen
  • Keine strukturierten Daten zum finanziellen Schaden vorhanden

Wie geht’s weiter?

  • Besserer Datenaustausch zwischen Behörden
  • Strengere Regelungen für den Zugang zu Sozialleistungen für EU-Bürger
  • Nachweis des Aufenthaltsrechts für Ausländer bei Leistungsbezug
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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