Bundesrat stimmt für Reform des Sexualstrafrechts

10. Juli 2026
1 min Lesezeit

Bundesrat stimmt für Reform des Sexualstrafrechts

Hamburg - Was ist passiert – was dahinter steckt

Reform des Strafrechts in Hamburg

() – Der Bundesrat hat zwei Initiativen zur Reform des Strafrechts zugestimmt, die von der Hamburger Justizsenatorin Anna Galina mit auf den Weg gebracht wurden. Das hat die Grüne Fraktion Hamburg am Freitag mitgeteilt.

Die Beschlüsse sehen ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht nach dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ sowie eine stärkere Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Motive bei Tötungsdelikten vor.

Lena Zagst, rechtspolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg, begrüßte die Entscheidungen als starkes Signal für die sexuelle Selbstbestimmung. „Mit dem Grundsatz ‚Nur Ja heißt Ja‘ schließen wir eine Schutzlücke im Sexualstrafrecht. Schweigen oder Erstarren dürfen niemals als Zustimmung verstanden werden“, sagte Zagst.

Entscheidend müsse sein, ob ein freiwilliges Ja vorlag.

Zagst betonte zudem die Bedeutung der stärkeren Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Tatmotive bei Tötungsdelikten. Femizide seien Ausdruck struktureller, patriarchaler Gewalt und müssten sich auch im Strafrecht angemessen widerspiegeln.

Die Grüne Fraktion Hamburg sieht in der Mehrheit im Bundesrat einen großen Erfolg und fordert nun, den Schwung mitzunehmen und im Bundestag die notwendigen Gesetzesänderungen auf den Weg zu bringen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Sitzung des Bundesrates am 10.07.2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Der Bundesrat hat zwei Initiativen zur Reform des Strafrechts genehmigt.
  • Es wird ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ eingeführt.
  • Geschlechtsspezifische Motive bei Tötungsdelikten sollen stärker berücksichtigt werden.

Warum ist das wichtig?

  • Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung und Schutzlücke im Sexualstrafrecht schließen
  • Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Motive bei Tötungsdelikten zur Bekämpfung struktureller Gewalt
  • Dringlicher Handlungsbedarf im Bundestag für gesetzliche Änderungen

Wer ist betroffen?

  • Geschädigte von Sexualstraftaten
  • Opfer von Tötungsdelikten
  • Gesellschaft im Allgemeinen

Zahlen/Fakten?

  • Konsensbasiertes Sexualstrafrecht nach dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“
  • Stärkere Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Motive bei Tötungsdelikten
  • Femizide als Ausdruck struktureller, patriarchaler Gewalt

Wie geht’s weiter?

  • Gesetzesänderungen im Bundestag auf den Weg bringen
  • Konsensbasiertes Sexualstrafrecht umsetzen
  • Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Motive bei Tötungsdelikten verstärken
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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