Mecklenburg-Vorpommern - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Femizid im deutschen Strafrecht
Schwerin () – Der Bundesrat hat einem Entschließungsantrag von Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt, der vorsieht, Femizide künftig als eigenständiges Tatmotiv im Strafrecht zu erfassen. Das hat das Justiz- und Gleichstellungsministerium in Schwerin mitgeteilt.
Die Länder Hamburg und Niedersachsen hatten den Antrag unterstützt.
Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt erklärte, es sei ein wichtiger Tag für den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Femizide, also Tötungen von Frauen, weil sie Frauen sind, würden nun explizit im Strafrecht benannt.
Die Paragrafen 211 und 212 des Strafgesetzbuches zu vorsätzlichen Tötungsdelikten sollen überarbeitet werden. Ziel sei es, die besondere Qualität dieses Unrechts sichtbar zu machen, was Expertinnen und Experten seit Jahren fordern.
Bernhardt betonte, Femizide seien Ausdruck von Besitzdenken, Kontrolle und patriarchalen Herrschaftsvorstellungen.
Eine Studie aus dem Jahr 2025 habe gezeigt, dass der Partnerinnenfemizid die häufigste Form sei, oft im Zusammenhang mit einer Trennung. Die strafrechtliche Bewertung solcher Taten sei bislang nicht einheitlich erfolgt, vergleichbare Fälle würden teils als Mord, teils als Totschlag eingeordnet.
Dies müsse im neuen Gesetzentwurf berücksichtigt werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Sitzung des Bundesrates am 10.07.2026 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Der Bundesrat hat einem Entschließungsantrag von Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt, Femizide im Strafrecht als eigenständiges Tatmotiv zu erfassen.
- Der Antrag wurde von den Ländern Hamburg und Niedersachsen unterstützt.
- Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt hebt hervor, dass Femizide als Ausdruck von patriarchalen Herrschaftsvorstellungen betrachtet werden.
Warum ist das wichtig?
- Femizide werden als eigenständiges Tatmotiv im Strafrecht erfasst.
- Ziel ist es, geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und sichtbar zu machen.
- Einheitliche strafrechtliche Bewertung von Tötungsdelikten an Frauen wird gefordert.
Wer ist betroffen?
- Frauen, die Opfer von Femiziden werden
- Angehörige bzw. Partner von Frauen
- Expertinnen und Experten im Bereich der Gewaltprävention
Zahlen/Fakten?
- Femizide sollen als eigenständiges Tatmotiv im Strafrecht erfasst werden.
- Unterstützung des Antrags durch die Länder Hamburg und Niedersachsen.
- Studie aus 2025 zeigt, dass Partnerinnenfemizid die häufigste Form ist.
Wie geht’s weiter?
- Femizide werden zukünftig als eigenständiges Tatmotiv im Strafrecht erfasst.
- Überarbeitung der Paragrafen 211 und 212 des Strafgesetzbuches ist geplant.
- Ziel ist eine einheitliche strafrechtliche Bewertung solcher Taten.
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