Baden-Württemberg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik in Baden-Württemberg: Staatsangehörigkeit in Berichten
Berlin () – Baden-Württembergs Innenminister Manuel Hagel (CDU) hat angekündigt, dass künftig die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen in polizeilichen Pressemitteilungen grundsätzlich genannt werden sollen. „Wir gehen hier jetzt in Baden-Württemberg voran“, sagte er der „Bild“ (Freitagausgabe).
„Im nächsten Schritt gehört für mich genauso dazu, dass wir eine bundesweit einheitliche Nennung der Staatsangehörigkeit in polizeilichen Meldeberichten umsetzen.“ Dass in Baden-Württemberg für Straftäter das eine und in Berlin das andere gelten solle, könne niemand verstehen.
Nach Angaben des Innenministeriums soll dazu die gemeinsame Verwaltungsvorschrift von Innen- und Justizministerium geändert werden.
Bislang musste vor jeder Veröffentlichung geprüft werden, ob im Einzelfall ein sachlich begründetes öffentliches Interesse an der Nennung der Staatsangehörigkeit besteht. Künftig soll die Angabe grundsätzlich erfolgen.
Ausnahmen sind den Angaben zufolge nur vorgesehen, wenn Jugendschutz, laufende Ermittlungen oder die Gefahr einer Aufhebung der Anonymisierung eines Tatverdächtigen entgegenstehen.
„Wer Vertrauen will, muss auch Klartext reden. Besonnen, sachlich, ohne ideologische Scheuklappen oder Polemik, aber vor allem – überall und für jeden gleich“, sagte Hagel.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Manuel Hagel (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Baden-Württembergs Innenminister Manuel Hagel kündigt an, Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen in Polizeimeldungen grundsätzlich zu nennen.
- Änderung der Verwaltungsvorschrift von Innen- und Justizministerium wird angestrebt.
- Ausnahmen sollen nur bei Jugendschutz, laufenden Ermittlungen oder Anonymitätsaufhebung gelten.
Warum ist das wichtig?
- Transparenz in der Polizeiarbeit fördern
- Einheitliche Regelungen bundesweit umsetzen
- Öffentliches Vertrauen in die Ordnungskräfte steigern
Wer ist betroffen?
- Tatverdächtige
- Opfer von Straftaten
- Allgemeine Öffentlichkeit
Zahlen/Fakten?
- Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen soll in Pressemitteilungen genannt werden
- Änderung der Verwaltungsvorschrift von Innen- und Justizministerium geplant
- Ausnahmen nur bei Jugendschutz, laufenden Ermittlungen oder Anonymisierungsgefahr
Wie geht’s weiter?
- Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen in Pressemitteilungen nennen
- bundesweit einheitliche Nennung der Staatsangehörigkeit anstreben
- Änderung der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift von Innen- und Justizministerium vorgesehen
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