Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaftspolitische Reformen in Berlin
Berlin () – Das Kindergeld soll in Deutschland künftig automatisch nach der Geburt eines Kindes ausbezahlt werden, ohne dass die Eltern dafür einen Antrag stellen müssen. Für den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmten am Donnerstag die Fraktionen von Union, SPD und Grünen, AfD und Linke enthielten sich.
In einer ersten Stufe soll demnach Kindergeld antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden, „da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann“, heißt es in der Gesetzesbegründung. In der zweiten Ausbaustufe werde das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet. Wenn der Familienkasse keine Kontoverbindung aus Zahlungen für ältere Kinder vorliegen, soll es die Möglichkeit der Hinzuspeicherung über die Identifikationsdatenbank des Bundeszentralamts für Steuern geben.
Die „Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll die Familienkasse nutzen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist“, schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf. „Das Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, ohne das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen.“
Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar erfolgen, nachdem für das Kind durch das Bundeszentralamt für Steuern die steuerliche Identifikationsnummer vergeben worden ist. „Die Entscheidung, ob die Familienkasse die antragslose Kindergeldfestsetzung und -auszahlung einleitet oder stattdessen ein Begrüßungsschreiben versendet, soll überwiegend automatisiert erfolgen“, heißt es in der Gesetzesbegründung.
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| Bildhinweis: | Bundestagssitzung am 09.07.2026 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Kindergeld wird künftig automatisch nach der Geburt eines Kindes ausgezahlt.
- Ein Gesetzentwurf wurde von Union, SPD und Grünen unterstützt.
- Antragslose Auszahlung beginnt ab dem zweiten Kind, später soll es auch für Erstgeborene gelten.
Warum ist das wichtig?
- Vereinfachung des Verfahrens für Eltern durch automatische Auszahlung ohne Antrag
- Bürokratieabbau und Entlastung der Familienkassen
- Unterstützung von Familien durch frühzeitige finanzielle Hilfe nach Geburt eines Kindes
Wer ist betroffen?
- Eltern von Neugeborenen
- Familien mit mehreren Kindern
- Familienkassen
Zahlen/Fakten?
- Kindergeld soll automatisch nach Geburt eines Kindes ausgezahlt werden.
- Antragslose Zahlung für das zweite Kind in erster Stufe, später auch für erstgeborene Kinder.
- Auszahlung erfolgt nach Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer durch das Bundeszentralamt für Steuern.
Wie geht’s weiter?
- Kindergeld wird künftig automatisch nach der Geburt ausgezahlt.
- Erste Stufe: antragslose Auszahlung ab dem zweiten Kind.
- Zweite Stufe: Ausweitung auf erstgeborene Kinder geplant.
