Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik: Attestpflicht und deren Auswirkungen in Berlin
Berlin () – Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat eine genaue Prüfung der Auswirkungen der im Koalitionsausschuss vereinbarten Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag angekündigt.
„Das war jetzt nicht mein Vorschlag“, sagte die SPD-Vorsitzende dem „Nachtjournal Spezial“ von RTL am Donnerstag. Sie wolle schauen, ob das wirklich überhaupt eine Wirkung erzeuge oder eher zu Schwierigkeiten führe. Über mögliche Ausnahmen werde nun das Gesetzgebungsverfahren entscheiden. „Das ist ja noch nicht im Gesetz. Das werden wir jetzt im Verfahren klären.“
Bas verwies zugleich darauf, dass Arbeitgeber bereits heute in Einzelfällen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verlangen könnten. „Es gibt jetzt schon Arbeitgeber, die können ab dem ersten Tag der AU eine Bescheinigung verlangen. Das ist jetzt auch nichts Neues.“
Zudem verwies sie auf Aussagen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). „Der Kanzler hat heute selber gesagt, dass Arbeitgeber eine Ausnahme davon machen können oder Tarifvertragsparteien“, so Bas.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bärbel Bas am 02.07.2026 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigt Prüfung der Attestpflicht ab erstem Krankheitstag an.
- Bas betont, dass dies nicht ihr Vorschlag war und mögliche Ausnahmen im Gesetzgebungsverfahren geklärt werden.
- Arbeitgeber können bereits jetzt in Einzelfällen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag der AU verlangen.
Warum ist das wichtig?
- Prüfung der Auswirkungen der Attestpflicht ist notwendig.
- Klärung möglicher Ausnahmen im Gesetzgebungsverfahren.
Wer ist betroffen?
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmer
- Tarifvertragsparteien
Zahlen/Fakten?
- Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag angekündigt
- Arbeitgeber können bereits jetzt eine Bescheinigung ab dem ersten Tag verlangen
- Gesetzgebungsverfahren klärt mögliche Ausnahmen
Wie geht’s weiter?
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- Klärung möglicher Ausnahmen im Gesetzgebungsverfahren
- Arbeitgeber können bereits jetzt in Einzelfällen Bescheinigungen ab dem ersten Krankheitstag verlangen
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