Hessen hebt Mindestabstand zu Hochspannungsleitungen auf

24. Juni 2026
1 min Lesezeit

Hessen hebt Mindestabstand zu Hochspannungsleitungen auf

Hessen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Wohnungsbau und Stadtentwicklung in Hessen

() – Die Hessische Landesregierung hat den bislang geltenden Mindestabstand von 400 Metern zu Höchstspannungsfreileitungen bei neuen Wohnbaugebieten aufgehoben. Das teilte das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am Mittwoch mit.

Die Entscheidung soll den Kommunen und der Regionalplanung mehr Spielraum bei der Ausweisung von Wohnbauflächen geben.

Ziel dieser Regelung ist es, den Wohnungsbau zu erleichtern und Flächenpotenziale besser zu nutzen. Die Schaffung von ausreichend und bezahlbarem Wohnraum ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung.

Der bisherige Abstand ging über die gesetzlich erforderlichen Schutzvorgaben hinaus und schränkte die Möglichkeiten der Kommunen bei der Suche nach zusätzlichen Wohnbauflächen ein.

Wirtschafts- und Wohnungsminister Kaweh Mansoori (SPD) betonte, dass die Änderung des Landesentwicklungsplans die Flexibilität der Kommunen erhöhen wird. Damit sollen Grundstückskosten gesenkt und der Bau von Wohnungen beschleunigt werden.

Die Regelung gilt nicht nur für Wohnbaugebiete, sondern auch für Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Strommast (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Hessische Landesregierung hebt Mindestabstand von 400 Metern zu Höchstspannungsfreileitungen auf.
  • Entscheidung soll Wohnungsbau erleichtern und Flächenpotenziale besser nutzen.
  • Regelung gilt auch für Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser.

Warum ist das wichtig?

  • Erleichterung des Wohnungsbaus und bessere Nutzung von Flächenpotenzialen
  • Unterstützung der Kommunen bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
  • Senkung der Grundstückskosten und Beschleunigung des Bauprozesses

Wer ist betroffen?

Zahlen/Fakten?

  • Mindestabstand zu Höchstspannungsfreileitungen aufgehoben
  • Bisheriger Abstand: 400 Meter
  • Ziel: Erleichterung des Wohnungsbaus und Nutzung von Flächenpotenzialen

Wie geht’s weiter?

  • Erhöhung der Flexibilität der Kommunen bei der Ausweisung von Wohnbauflächen
  • Senkung der Grundstückskosten
  • Beschleunigung des Wohnungsbaus
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