Baden-Württemberg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Cybercrime-Bekämpfung in Baden-Württemberg
Stuttgart () – Das Cybercrime-Zentrum der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg sind gemeinsam gegen Cybergrooming vorgegangen. Wie die Behörden mitteilten, waren speziell geschulte Ermittler im Herbst 2025 über mehrere Tage hinweg in sozialen Netzwerken und Chatplattformen als vermeintlich Minderjährige unterwegs.
Auf Grundlage der dabei geführten Chats konnten zehn tatverdächtige Männer im Alter von 19 bis 47 Jahren identifiziert werden.
Gegen sie wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt, der Verbreitung pornografischer Inhalte sowie des Besitzes kinderpornografischer Inhalte eingeleitet. Bei Verurteilungen drohen den Beschuldigten Geld- oder Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
In den folgenden Monaten wurden die Wohnungen von acht Beschuldigten in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt durchsucht.
Dabei stellten die Ermittler zahlreiche Computer, Smartphones und weitere digitale Speichermedien sicher. Zwei weitere Tatverdächtige sind derzeit unbekannten Aufenthalts.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundespolizei (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Cybercrime-Zentrum und LKA Baden-Württemberg gehen gegen Cybergrooming vor
- Zehn tatverdächtige Männer im Alter von 19 bis 47 Jahren identifiziert
- Ermittlungsverfahren wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderer Delikte eingeleitet
Warum ist das wichtig?
- Bekämpfung von Cybergrooming schützt Minderjährige vor sexuellem Missbrauch.
- Identifikation von Tätern ermöglicht rechtliche Konsequenzen und Prävention.
- Sicherstellung von Beweismitteln unterstützt die strafrechtliche Verfolgung.
Wer ist betroffen?
- zehn tatverdächtige Männer im Alter von 19 bis 47 Jahren
- acht Beschuldigte aus Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt
- zwei weitere tatverdächtige Personen unbekannten Aufenthalts
Zahlen/Fakten?
- 10 tatverdächtige Männer identifiziert, Alter 19 bis 47 Jahre
- Ermittlungsverfahren wegen versuchten sexuellen Missbrauchs, Verbreitung und Besitz pornografischer Inhalte
- Strafen zwischen 6 Monaten und 10 Jahren bei Verurteilung
Wie geht’s weiter?
- Durchsuchungen der Wohnungen von acht Beschuldigten in mehreren Bundesländern
- Sicherstellung von Computern, Smartphones und digitalen Speichermedien
- Ermittlungen zu zwei weiteren Tatverdächtigen, die unbekannt sind
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