Bericht der Rentenkommission an Merz und Bas übergeben

23. Juni 2026
1 min Lesezeit

Bericht der Rentenkommission an Merz und Bas übergeben

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Rentenpolitik und ihre Reformansätze in Berlin

() – Die Rentenkommission der Bundesregierung hat ihren Abschlussbericht am Dienstagmorgen an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) übergeben.

Die Vorschläge waren bereits am Wochenende bekannt geworden. So schlagen die Experten unter anderem vor, perspektivisch die Rente mit 70 einzuführen und das Rentenniveau durch eine neue Kapitalrente auf 50 Prozent anzuheben. In die Kapitalsäule soll demnach zunächst ein Prozent vom Bruttolohn (0,5 Prozent Arbeitnehmeranteil, 0,5 Prozent Arbeitgeberanteil) einfließen. Später soll der Beitrag für die Kapitalrente auf zwei Prozent (ein Prozent Arbeitnehmer, ein Prozent Arbeitgeber) steigen. Die Rentenkommission rechnet damit, dass die geplante neue Kapitalrente langfristig erhebliche Extra-Renten für die Versicherten generiert – nach 45 Jahren sollen über 770 Euro mehr Rente drin sein.

Die Kommission schlägt außerdem vor, den Nachhaltigkeitsfaktor im Jahr 2031 wieder einzuführen. Dieser passt die jährliche Rentensteigerung an die Entwicklung der Beitragszahler an – und das Niveau der Rente sinkt im Laufe der Rentenbezugsjahre. Die neue Kapitalrente soll dies aber wieder auffangen. Aus Regierungskreisen hieß es am Dienstag, dass das Rentenniveau durch einen „Maßnahmenmix“ für Neurentner über 2031 hinaus bei 48 Prozent stabilisiert bleibe und für neue Rentner ab den 2040er Jahren wieder ansteige – bis auf über 50 Prozent im Jahr 2060.

Das Renteneintrittsalter soll den Experten zufolge ab 2032 an die erwartete Steigerung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Ab 2042 würde das Eintrittsalter damit alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen. Frühestens ab 2092 würde dann die Rente mit 70 gelten. Weitere Vorschläge betreffen unter anderem Abgeordnete, die künftig ebenfalls in die Rentenkasse einzahlen sollen, sowie die weitgehende Abschaffung der von Rentenbeiträgen befreiten Minijobs. Auch der abschlagsfreie Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte – die sogenannte Rente mit 63 – soll abgeschafft werden.

Im nächsten Schritt muss die Bundesregierung die Vorschläge in Gesetzesform gießen. Dabei sowie im parlamentarischen Verfahren kann es noch zu Änderungen kommen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Übergabe des Berichts der Rentenkommission am 23.06.2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Die Rentenkommission hat ihren Abschlussbericht an Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas übergeben.
  • Vorschläge umfassen die Einführung der Rente mit 70 und die Anhebung des Rentenniveaus durch eine neue Kapitalrente.
  • Das Renteneintrittsalter soll ab 2032 an die Lebenserwartung gekoppelt werden und die Rente mit 70 frühestens ab 2092 gelten.

Warum ist das wichtig?

  • Vorschläge der Rentenkommission betreffen die finanzielle Stabilität der Rente in Zukunft.
  • Einführung eines neuen Rentenmodells zur Erhöhung des Rentenniveaus und zur Anpassung an die Lebenserwartung.
  • Notwendigkeit einer rechtzeitigen Umsetzung der Empfehlungen für nachhaltige Altersvorsorge.

Wer ist betroffen?

  • Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU)
  • Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD)
  • Neurentner ab den 2040er Jahren

Zahlen/Fakten?

  • Rente mit 70 ab 2092 vorgesehen
  • Rentenniveau soll auf 50 Prozent angehoben werden
  • Nach 45 Jahren über 770 Euro mehr Rente möglich

Wie geht’s weiter?

  • Umsetzung der Vorschläge in Gesetzesform
  • Änderungen im parlamentarischen Verfahren möglich
  • Weitere Diskussionen über Details der Reform
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