Hamburg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Terrorismusbekämpfung im Hanseatischen Oberlandesgericht
Hamburg () – Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat einen Angeklagten wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Gesamtgeldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Das teilte das Gericht am Montag mit.
Der Angeklagte B. soll zwischen Februar 2021 und April 2022 viermal Geldbeträge in Höhe von insgesamt 220 Euro an drei gesondert Verfolgte überwiesen haben.
Diese leiteten das Geld an in Syrien befindliche Mitglieder des Islamischen Staates (IS) weiter. Die IS-Mitglieder sollen über Telegram-Kanäle Propaganda verbreitet und zu Spenden für inhaftierte Kameraden aufgerufen haben.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte damit die Strukturen und den Fortbestand des IS sichern und stärken wollte
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Angeklagter wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt
- Gesamtgeldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 50 Euro
- Überweisungen von 220 Euro an Mitglieder des Islamischen Staates in Syrien
Warum ist das wichtig?
- Bedeutung der finanziellen Unterstützung für terroristische Gruppen wie den IS
- Rechtliche Konsequenzen für Personen, die solche Aktivitäten unterstützen
- Wichtigkeit von Geschäften zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus
Wer ist betroffen?
- Angeklagter B.
- gesondert verfolgte Personen
- Mitglieder des Islamischen Staates (IS)
Zahlen/Fakten?
- Gesamtgeldstrafe von 110 Tagessätzen à 50 Euro
- Überweisung von insgesamt 220 Euro
- Zeitraum: Februar 2021 bis April 2022
Wie geht’s weiter?
- Angeklagter muss Geldstrafe zahlen
- Geldtransfers an IS-Mitglieder in Syrien überwiesen
- Gericht sieht Unterstützung der terroristischen Strukturen als erwiesen an
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