Bas will Arbeitszeitflexibilisierung an Tarifverträge binden

18. Juni 2026
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Bas will Arbeitszeitflexibilisierung an Tarifverträge binden

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Arbeitszeitgesetzänderungen in Deutschland erwartet

() – Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will die Öffnung des Arbeitszeitgesetzes für einen Übergang von der Tages- zur Wochenarbeitszeit an Tarifverträge knüpfen. Das geht aus dem Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz hervor, aus dem das Magazin Politico berichtet.

Der Kernsatz des Vorschlags lautet: „Die Tarifvertragsparteien und unter bestimmten Voraussetzungen die Betriebspartner erhalten die Möglichkeit, statt einer täglichen eine wöchentliche Arbeitszeit zu vereinbaren.“ In der Begründung des Referentenentwurfs wird dazu erläutert, dass Betriebe dann von einer maximalen Tagesarbeitszeit auf eine maximale Wochenarbeitszeit wechseln können, wenn ihre Tarifverträge das zulassen.

SPD und Union hatten im Koalitionsvertrag die Flexibilisierung der Arbeitszeit von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbart. Dagegen hatten die Gewerkschaften mit einer Kampagne zum Erhalt des Acht-Stunden-Tages mobil gemacht. Ein von der Koalition vorgeschalteter „Sozialpartnerdialog“ von Gewerkschaften und Arbeitgebern war ohne Ergebnis geblieben.

Der Entwurf knüpft die Flexibilisierung zudem an die Voraussetzung, dass „durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht gefährdet wird.“

Bas will zudem die Pflichten zur Arbeitszeiterfassung strenger fassen. Das Gesetz soll entsprechende Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichtes umsetzen. „Der Arbeitgeber wird verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit (…) jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen.“ Vertrauensarbeitszeit-Modelle sollen dennoch möglich bleiben.

Im Arbeitszeitgesetz soll die erlaubte Arbeit an Sonn- und Feiertagen in Bäckereien von heute drei Stunden auf „bis zu fünf Stunden mit der Herstellung und bis zu weiteren drei Stunden mit dem Ausliefern von am selben Tag zum Verkauf kommenden Waren“ erweitert werden. Öffentlichen Bibliotheken soll erlaubt werden, Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen bis zu sechs Stunden arbeiten zu lassen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Flughafenmitarbeiter (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Arbeitsministerin schlägt offene Arbeitszeitregelungen an Tarifverträge vor.
  • Flexibilisierung von täglicher auf wöchentliche Höchstarbeitszeit wird angestrebt.
  • Strengere Arbeitszeiterfassungspflichten für Arbeitgeber geplant.

Warum ist das wichtig?

  • Flexibilisierung der Arbeitszeiten kann auf betriebliche Anforderungen besser abgestimmt werden.
  • Schutz der Arbeitnehmergesundheit durch strenge Regelungen soll gewährleistet bleiben.
  • Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung stärkt die Rechte der Arbeitnehmer und sorgt für Transparenz.

Wer ist betroffen?

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Tarifvertragsparteien
  • Betriebspartner

Zahlen/Fakten?

  • Arbeitgeber verpflichtet zur elektronischen Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit
  • Erlaubte Arbeitszeit in Bäckereien an Sonn- und Feiertagen von drei auf bis zu fünf Stunden erhöht
  • Beschäftigte in öffentlichen Bibliotheken dürfen bis zu sechs Stunden an Sonn- und Feiertagen arbeiten

Wie geht’s weiter?

  • Öffnung des Arbeitszeitgesetzes an Tarifverträge gekoppelt
  • Strengere Pflichten zur Arbeitszeiterfassung
  • Erweiterung der Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen in Bäckereien und Bibliotheken
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