OLG: Installation von Photovoltaikanlagen nur mit Eintragung in Handwerksrolle

16. Juni 2026
1 min Lesezeit

OLG: Installation von Photovoltaikanlagen nur mit Eintragung in Handwerksrolle

Rheinland-Pfalz - Was ist passiert – was dahinter steckt

Wirtschaft: Gerichtsentscheidung zur Photovoltaik in Koblenz

() – Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass die Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen grundsätzlich eine Eintragung in die Handwerksrolle erfordert. Dies teilte das Gericht am Dienstag mit.

Es handle sich um die erste obergerichtliche Entscheidung zu dieser Frage.

Geklagt hatte ein Wirtschaftsverband gegen ein Unternehmen, das auf seiner Internetseite mit einem eigenen Team für diese Leistungen warb, aber weder im Dachdecker- noch im Elektrotechnikerhandwerk eingetragen war. Das Landgericht gab der Klage statt, das Oberlandesgericht bestätigte dies nun.

Die Tätigkeiten gehörten zum Kernbereich beider Handwerke, da sie nach den Ausbildungs- und Meisterprüfungsverordnungen zu den berufsbildprägenden Tätigkeiten zählten.

Das Gericht bestätigte zudem einen weiteren Unterlassungsanspruch. Das Unternehmen hatte Kundenbewertungen veröffentlicht, ohne zu informieren, ob und wie sichergestellt werde, dass diese tatsächlich von Kunden stammten.

Dies stelle eine Irreführung dar, da eine für eine informierte geschäftliche Entscheidung notwendige Information vorenthalten werde

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Solarzellen auf Hausdach (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Das Oberlandesgericht Koblenz entschied, dass die Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen eine Eintragung in die Handwerksrolle erfordert.
  • Ein Wirtschaftsverband klagte gegen ein Unternehmen, das keine erforderliche Eintragung hatte.
  • Das Gericht bestätigte einen Unterlassungsanspruch wegen irreführender Kundenbewertungen.

Warum ist das wichtig?

  • Rechtliche Klarheit für die Installation von Photovoltaikanlagen
  • Schutz vor irreführenden Informationen und Werbung für Verbraucher
  • Sicherstellung von Qualitätsstandards in Handwerksberufen

Wer ist betroffen?

  • Wirtschaftsverband
  • Unternehmen ohne Eintragung
  • Kunden der Firma

Zahlen/Fakten?

  • Oberlandesgericht Koblenz: Eintragung in Handwerksrolle erforderlich für Photovoltaikanlagen.
  • Erstes obergerichtliches Urteil zu diesem Thema.
  • Tätigkeiten gehören zum Kernbereich des Dachdecker- und Elektrotechnikerhandwerks.

Wie geht’s weiter?

  • Unternehmen muss sich in die Handwerksrolle eintragen
  • Gerichtsentscheidung könnte Auswirkungen auf ähnliche Unternehmen haben
  • Überprüfung und Anpassung der Werbung und Kundenbewertungen nötig
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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