Hessen begrüßt Beschlüsse zu IP-Speicherung und Gewaltschutz

12. Juni 2026
1 min Lesezeit

Hessen begrüßt Beschlüsse zu IP-Speicherung und Gewaltschutz

Hessen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Rechtspolitik in Hessen: Neue Gesetze vorgestellt

() – Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) hat die Beschlüsse des Bundesrates zur IP-Adressdatenspeicherung und zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes begrüßt. Das teilte das Hessische Justizministerium am Freitag mit.

Die Beschlüsse seien seiner Ansicht nach ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit in zu erhöhen.

Laut der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) konnten im Jahr 2025 bundesweit mehr als 17.000 Hinweise zu strafrechtlich relevanten Inhalten bei Kinder- und Jugendpornografie nicht verfolgt werden, weil eine Identifizierung der Tatverdächtigen unmöglich war, erklärte das Ministerium. In den Jahren 2023 und 2024 mussten demnach jährlich über 15.000 Verfahren ohne Aufklärung eingestellt werden.

Das neue Gesetz sieht eine dreimonatige Mindestspeicherung von IP-Adressen vor, was nach Ansicht von Heinz die Ermittlungsmöglichkeiten deutlich verbessern soll.

Auch die Änderung des Gewaltschutzgesetzes bewertet der Minister positiv.

Künftig soll die Anordnung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel nach dem Gewaltschutzgesetz bis zu sechs Monate mit Verlängerungsmöglichkeit vorgesehen werden. Das Gesetz soll voraussichtlich am 1. April 2027 in Kraft treten.

hatte bereits 2024 mit einer Bundesratsinitiative den Bund dazu aufgefordert, einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Christian Heinz (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Hessens Justizminister Christian Heinz begrüßt Beschlüsse des Bundesrates zur IP-Adressdatenspeicherung und Änderung des Gewaltschutzgesetzes.
  • Neue Gesetze sollen Ermittlungsmöglichkeiten bei Internetkriminalität verbessern und längere elektronische Fußfessel-Anordnungen ermöglichen.
  • Gesetzesentwurf für Gewaltschutzgesetz wird voraussichtlich am 1. April 2027 in Kraft treten.

Warum ist das wichtig?

  • Verbesserung der Sicherheit in Deutschland
  • Verbesserung der Ermittlungsarbeit bei Internetkriminalität
  • Erhöhung des Schutzes für gefährdete Personen durch elektronische Fußfesseln

Wer ist betroffen?

  • Kinder- und Jugendpornografie
  • Tatverdächtige
  • Opfer von Gewalt

Zahlen/Fakten?

  • 17.000 Hinweise zu strafrechtlich relevanten Inhalten bei Kinder- und Jugendpornografie konnten 2025 nicht verfolgt werden
  • Über 15.000 Verfahren mussten 2023 und 2024 jährlich ohne Aufklärung eingestellt werden
  • Mindestspeicherung von IP-Adressen beträgt drei Monate, Gesetz zur elektronischen Fußfessel tritt voraussichtlich am 1. April 2027 in Kraft

Wie geht’s weiter?

  • Mindestspeicherung von IP-Adressen für drei Monate zur Verbesserung der Ermittlungen
  • Elektronische Fußfessel im Gewaltschutzgesetz wird bis zu sechs Monate verlängert
  • Inkrafttreten des neuen Gesetzes voraussichtlich am 1. April 2027
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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