Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politische Diskussion zur Beleidigungsschutzregel in Berlin
Berlin () – In der Debatte über eine mögliche Abschaffung des Straftatbestands der Politiker-Beleidigung (Paragraf 188 StGB) haben sich vor der Justizministerkonferenz mehrere Bundesländer gegen eine Streichung der Regelung ausgesprochen. Das berichtet die „Bild“.
Demnach lehnt Bremen einen entsprechenden Vorstoß aus Sachsen ab. „Bremen tendiert eindeutig dazu, den Antrag abzulehnen“, teilte der Bremer Justizsenat der Zeitung mit. Der Straftatbestand sei eingeführt worden, um den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern zu signalisieren, dass der Staat Beeinträchtigungen ihrer Arbeit nicht als private Angelegenheit betrachte. Diese Zielsetzung bestehe weiterhin.
Auch Nordrhein-Westfalen sieht eine Abschaffung kritisch. Das Justizministerium erklärte, eine ersatzlose Streichung des Paragrafen sei das falsche Signal in dieser Zeit. NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) sagte der „Bild“: „Natürlich müssen Personen des öffentlichen Lebens Kritik aushalten können und natürlich schützt das Strafrecht jeden Bürger. Aber wir müssen die aktuelle gesellschaftliche Realität sehen: Angesichts der Welle von Hass und Hetze, die gerade über ehrenamtliche Kommunalpolitiker hereinbricht, ist jetzt schlicht der falsche Zeitpunkt, um rechtliche Schutzschilde ersatzlos abzubauen.“
Auch das Land Niedersachsen äußerte sich skeptisch zu einer Abschaffung. Das dortige Justizministerium warnt, eine Streichung würde nicht die Meinungsfreiheit stärken, sondern den Schutz der demokratischen Kultur schwächen.
Die Justizminister der Länder wollen am Donnerstag über einen Antrag Sachsens beraten, den 2021 verschärften Paragrafen 188 StGB wieder abzuschaffen. Die Vorschrift verfolgt Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen gegen Politiker, wenn diese geeignet sind, deren öffentliches Wirken erheblich zu erschweren.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bremer Justizsenat lehnt Vorstoß aus Sachsen zur Abschaffung des Paragrafen 188 StGB ab.
- Nordrhein-Westfalen sieht Abschaffung kritisch und betont die Notwendigkeit von rechtlichem Schutz für Kommunalpolitiker.
- Niedersachsen warnt, dass eine Streichung die Meinungsfreiheit nicht stärkt, sondern die demokratische Kultur schwächt.
Warum ist das wichtig?
- Schutz ehrenamtlicher Kommunalpolitiker vor Beleidigungen
- Wichtigkeit des rechtlichen Schutzes in Zeiten von Hass und Hetze
- Erhalt der demokratischen Kultur und Integrität des öffentlichen Lebens
Wer ist betroffen?
- Bundesländer Bremen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen
- ehrenamtliche Kommunalpolitiker
- Personen des öffentlichen Lebens
Zahlen/Fakten?
- Bremen lehnt einen Antrag zur Abschaffung von Paragraf 188 StGB ab.
- Nordrhein-Westfalen sieht eine Streichung des Paragrafen als falsches Signal.
- Niedersachsens Justizministerium warnt, dass eine Streichung den Schutz der demokratischen Kultur schwächen würde.
Wie geht’s weiter?
- Bremens Justizsenat lehnt Antrag auf Streichung von Paragraf 188 ab
- Nordrhein-Westfalen sieht Abschaffung kritisch und warnt vor falschem Signal
- Niedersachsen äußert ebenfalls Skepsis zur Abschaffung und betont den Schutz der demokratischen Kultur
