Urteil: Privatschule darf Schüler mit vielen Fehlzeiten ablehnen

9. Juni 2026
1 min Lesezeit

Urteil: Privatschule darf Schüler mit vielen Fehlzeiten ablehnen

Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt

Bildung: Privatschule und Fehlzeiten in Frankfurt

() – Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Privatschule nicht verpflichtet ist, einen Schüler mit erheblichen unentschuldigten Fehlzeiten weiter zu unterrichten. Ein sogenannter Kontrahierungszwang bestehe nur, wenn die Verweigerung eines neuen Schulvertrages willkürlich wäre, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Im konkreten Fall hatte eine 17-jährige Schülerin eine englischsprachige Privatschule besucht. Die Schulverträge wurden jeweils nur für ein Jahr abgeschlossen. Im Frühjahr 2025 forderte die Schule die Eltern fristgerecht zur verbindlichen Anmeldung für das kommende Schuljahr auf, was diese jedoch nicht taten. Zudem hatte die Schülerin neben entschuldigten Fehlzeiten auch erhebliche unentschuldigte Fehlzeiten. Die Schule lehnte daraufhin den Abschluss eines neuen Vertrages ab.

Das Landgericht Frankfurt hatte die Schule im Eilverfahren noch zum Unterricht verpflichtet. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf. Die Richter führten aus, dass die Schule mit ihrer Entscheidung nicht willkürlich gehandelt habe. Die erheblichen unentschuldigten Fehlzeiten ließen Zweifel an der Lernbereitschaft der Schülerin aufkommen und verursachten einen erhöhten Organisationsaufwand. Auch das zögerliche Verhalten der Eltern, die die Anmeldefristen verstreichen ließen, rechtfertige die Ablehnung. Zudem habe die Schule der Schülerin noch Nachprüfungen ermöglicht, was ein fortbestehendes Wohlwollen dokumentiere. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Klassenraum in einer Schule (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main entscheidet, dass eine Privatschule einen Schüler mit erheblichen unentschuldigten Fehlzeiten nicht weiter unterrichten muss.
  • Eltern der Schülerin haben Anmeldefristen verstreichen lassen und keine verbindliche Anmeldung für das nächste Schuljahr vorgenommen.
  • Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Warum ist das wichtig?

  • Entscheid des Oberlandesgerichts schützt Schulen vor willkürlichen Verpflichtungen zur Unterrichtserteilung.
  • Klärung von Regeln bezüglich unentschuldigten Fehlzeiten gibt Schulen rechtliche Sicherheit.
  • Betont Bedeutung von Schülerverantwortung und Engagement im Bildungssystem.

Wer ist betroffen?

  • 17-jährige Schülerin
  • Eltern der Schülerin
  • Privat-schule

Zahlen/Fakten?

  • 17-jährige Schülerin besuchte englischsprachige Privatschule
  • Entscheidung des Oberlandesgerichts: Schule nicht verpflichtet zur weiteren Unterrichtserteilung
  • Unentschuldigte Fehlzeiten führten zu Zweifel an Lernbereitschaft

Wie geht’s weiter?

  • Weitere rechtliche Schritte der Eltern sind ausgeschlossen.
  • Die Schülerin muss eine neue Schulbildung suchen.
  • Mögliche finanzielle Folgen für die Familie durch neuen Schulwechsel.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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