Sachsen-Anhalt - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesundheitsschutzmaßnahmen in Magdeburg aufgehoben
Magdeburg () – Die Landeshauptstadt Magdeburg hat die Allgemeinverfügung mit Maßnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe vollständig aufgehoben. Das teilte die Stadt am Donnerstag mit.
Damit sind ab sofort wieder Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen mit Geflügel uneingeschränkt möglich.
Grundlage für die Entscheidung ist eine Neubewertung des Infektionsrisikos durch die zuständigen Behörden. „Da es sich bei der Vogelgrippe um eine saisonale Erkrankung handelt, ist ein Festhalten an der Allgemeinverfügung nunmehr nicht mehr notwendig“, begründete der Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit, Ingo Gottschalk, die Rücknahme.
Die Stallpflicht war bereits Ende Januar aufgehoben worden.
Die Stadtverwaltung bedankte sich bei allen Geflügelhaltern für die Kooperationsbereitschaft bei der Umsetzung der angeordneten Maßnahmen. Zugleich bittet die Stadt darum, einen Verdacht auf klassische Geflügelpest oder tot aufgefundene Wildvögel weiterhin unverzüglich zu melden.
Die im Oktober 2025 erlassene Verfügung hatte umfangreiche Schutzmaßnahmen vorgeschrieben.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Haussperling (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Magdeburg hebt die Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Vogelgrippe auf.
- Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen mit Geflügel sind wieder uneingeschränkt möglich.
- Stallpflicht wurde bereits Ende Januar aufgehoben.
Warum ist das wichtig?
- Wiederherstellung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen mit Geflügel
- Neubewertung des Infektionsrisikos durch Behörden
- Dank an Geflügelhalter für Kooperation bei Maßnahmen
Wer ist betroffen?
- Geflügelhalter
- Veranstalter von Märkten und Ausstellungen
- Behörden
Zahlen/Fakten?
- Allgemeinverfügung zum Schutz vor Vogelgrippe in Magdeburg aufgehoben
- Stallpflicht bereits Ende Januar aufgehoben
- Verfügung mit Schutzmaßnahmen wurde im Oktober 2025 erlassen
Wie geht’s weiter?
- Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen mit Geflügel sind wieder möglich.
- Verdacht auf Geflügelpest oder tot gefundene Wildvögel weiterhin melden.
- Keine Angabe.
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