Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz im Landtag beschlossen

3. Juni 2026
1 min Lesezeit

Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz im Landtag beschlossen

Mecklenburg-Vorpommern - Was ist passiert – was dahinter steckt

Neuerungen im Petitionsrecht in Schwerin

() – Die Abgeordneten des Landtags in Schwerin haben ein neues Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz beschlossen. Das Gesetz wurde von der SPD-Fraktion in Zusammenarbeit mit der Linken- und Grünen-Fraktion sowie mit der Gruppe der FDP erarbeitet und fand eine breite Mehrheit im Landtag, heißt es aus der SPD am Mittwoch.

Eine Neuerung ist die Einführung öffentlicher Petitionen.

Erreichen die Antragsteller ein Quorum von 1.000 Unterschriften innerhalb von sechs Wochen, haben sie das Recht, ihre Anliegen in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses vorzutragen. Dies soll eine wirksame Alternative zu Online-Plattformen bieten, die oft keine politische Beachtung finden.

Zusätzlich soll das Profil des Bürgerbeauftragten erweitert werden, um auch Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.

Regelmäßige Sprechstunden in Justizvollzugsanstalten sollen ebenfalls eingeführt werden, um den Inhaftierten die Möglichkeit zu geben, ihre Anliegen vorzutragen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

Don't Miss