EU-Kommission will mehr Schulden für Energiewende erlauben

3. Juni 2026
1 min Lesezeit

EU-Kommission will mehr Schulden für Energiewende erlauben

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Wirtschaft: EU-Lockerung von Schuldenregeln in Brüssel

Brüssel () – Wegen der aktuellen Energiekrise plant die Europäische Kommission eine weitere Lockerung der Schuldenregeln der EU.

Künftig können Mitgliedstaaten, die Maßnahmen ergreifen, um die Energieversorgungssicherheit Europas zu stärken und den Übergang von fossilen Brennstoffen zu beschleunigen, eine „begrenzte haushaltspolitische Flexibilität“ im Rahmen der derzeitigen nationalen Ausweichklausel für Verteidigungsausgaben beantragen, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Auf Antrag des Mitgliedstaats kann demnach der Anwendungsbereich der Klausel auf Maßnahmen ausgeweitet werden, die seit Februar 2026 ergriffen wurden, um die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen zu verringern.

Im Rahmen der bestehenden Obergrenze (1,5 Prozent des BIP) für zusätzliche Verteidigungsausgaben im Rahmen der nationalen Fluchtklausel wird eine spezielle jährliche Obergrenze für den Zeitraum 2026-2028 (0,3 Prozent des BIP) und eine kumulative Obergrenze (0,6 Prozent des BIP) im selben Zeitraum speziell für Energieresilienzmaßnahmen gelten. Wichtig sei, dass mit diesem Ansatz sichergestellt werde, „dass alle Garantien für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in vollem Umfang bestehen bleiben“, so die EU-Kommission.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: EU-Fahnen (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Europäische Kommission plant Lockerung der Schuldenregeln wegen Energiekrise
  • Mitgliedstaaten können haushaltspolitische Flexibilität für Maßnahmen zur Energieversorgung beantragen
  • Neue Obergrenzen für Verteidigungsausgaben und Energieresilienzmaßnahmen für 2026-2028 eingeführt

Warum ist das wichtig?

  • Anpassung der Schuldenregeln zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit
  • Förderung des Übergangs von fossilen Brennstoffen
  • Gewährleistung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Wer ist betroffen?

  • Mitgliedstaaten der EU
  • zuständige nationale Behörden
  • Bürger, die von Energiepreisen betroffen sind

Zahlen/Fakten?

  • "begrenzte haushaltspolitische Flexibilität" für Mitgliedstaaten
  • Obergrenze für zusätzliche Verteidigungsausgaben: 1,5 Prozent des BIP
  • spezielle jährliche Obergrenze für 2026-2028: 0,3 Prozent des BIP

Wie geht’s weiter?

  • Lockerung der Schuldenregeln der EU planen
  • Mitgliedstaaten können haushaltspolitische Flexibilität beantragen
  • Ablauf der speziellen Obergrenzen für Verteidigung und Energieresilienzmaßnahmen bis 2028
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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