EU-Gericht reduziert Strafe gegen Chiphersteller Intel

10. Dezember 2025
1 min Lesezeit

EU-Gericht reduziert Strafe gegen Chiphersteller Intel

Wirtschaft - Was ist passiert – was dahinter steckt

Wettbewerb und Rechtsprechung in Luxemburg

() – Das Gericht der Europäischen Union hat eine Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission gegen den Chiphersteller Intel weiter reduziert. Die ursprüngliche Strafe von 376 Millionen Euro wurde auf 237 Millionen Euro herabgesetzt, wie die Luxemburger Richter am Mittwoch mitteilten.

Mit der Entscheidung hatte die Kommission einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Intel festgestellt, der darauf abzielte, den Wettbewerber AMD vom Markt für x86-Mikroprozessoren auszuschließen. Sie hatte daher gegen Intel eine Geldbuße in Höhe von 1,06 Milliarden Euro verhängt. Im Rahmen eines Verweisungsverfahrens wurde diese Entscheidung vom Gericht der Europäischen Union teilweise für nichtig erklärt, was später vom Gerichtshof bestätigt wurde. Später wurde eine neue Geldbuße festgesetzt.

Das Gericht stellte jetzt fest, dass die Kommission die Kriterien der Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung korrekt angewandt hatte. Es entschied jedoch, dass die Bemessung der Geldbuße unter stärkerer Berücksichtigung der geringen Zahl der betroffenen Computer und des Zeitraums zwischen den wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen angepasst werden müsse. Die Rechtmäßigkeit des Beschlusses von 2023 wurde dabei nicht infrage gestellt.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Europäischer Gerichtshof (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Europäischer Gerichtshof reduziert Wettbewerbsstrafe gegen Intel von 376 Millionen Euro auf 237 Millionen Euro.
  • Ursprünglich verhängte Geldbuße von 1,06 Milliarden Euro wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung.
  • Gericht bestätigt Anwendbarkeit der Kriterien, passt jedoch Geldbuße an.

Warum ist das wichtig?

  • Reduzierung der Wettbewerbsstrafe zeigt die Überprüfung von Entscheidungen der EU-Kommission an.
  • Bedeutung für den Wettbewerb im Mikroprozessor-Markt und für kleinere Unternehmen wie AMD.
  • Klärung der Kriterien für die Bemessung von Geldbußen bei Wettbewerbsverstößen.

Wer ist betroffen?

  • Chiphersteller Intel
  • Wettbewerber AMD
  • EU-Kommission

Zahlen/Fakten?

  • Ursprüngliche Strafe: 376 Millionen Euro
  • Reduzierte Strafe: 237 Millionen Euro
  • Ursprüngliche Geldbuße: 1,06 Milliarden Euro

Wie geht’s weiter?

  • Maßnahmen zur Anpassung der Geldbuße durch die EU-Kommission
  • Weitere rechtliche Schritte von Intel gegen die Entscheidung möglich
  • Überprüfung der Wettbewerbsbedingungen im Markt für x86-Mikroprozessoren
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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