SPD reagiert zurückhaltend auf Selbstbestimmungsgesetz-Vorstoß

2. Juni 2026
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SPD reagiert zurückhaltend auf Selbstbestimmungsgesetz-Vorstoß

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Diskussion über Selbstbestimmungsgesetz in Berlin

() – Das CDU-geführte Bundesfamilienministerium und die SPD-Bundestagsfraktion reagieren zurückhaltend auf den Vorstoß von drei CDU-geführten Bundesländern zur Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Mittwochausgabe).

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sagte der „Süddeutschen Zeitung“, man sei eigentlich der Auffassung, dass man schon mit der bisherigen Rechtslage Missbrauch verhindern könne. Das gelte auch für den Fall Liebich. Wenn die Justizministerkonferenz Vorschläge mache, dann sehe man sie sich auf jeden Fall an. Wenn dort von den Praktikern aus den Bundesländern Nachbesserungsbedarf gesehen werde, prüfe man das und werde gegebenenfalls tätig.

Eine Sprecherin des Bildungsministeriums verwies auf Anfrage der Zeitung auf die laufende Evaluierung des Gesetzes. Auf Grundlage der Ergebnisse würden sodann etwaige gesetzliche oder administrative Handlungsbedarfe in den Blick genommen werden, sagte die Sprecherin. Vor der parlamentarischen Sommerpause werden allerdings keine Ergebnisse dieser Evaluierung vorliegen. Das Bildungsministerium hat innerhalb der Bundesregierung die Federführung für das Selbstbestimmungsgesetz.

Die CDU-geführten Bundesländer , und hatten auch mit Blick auf den Fall Liebich eine Verschärfung des Gesetzes verlangt. Sie wollen auf der Justizministerkonferenz Mitte Juni in eine entsprechende Beschlussvorlage beschließen lassen.

Das Selbstbestimmungsgesetz erlaubt es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern zu lassen. Es hat keinen Einfluss auf etwaige medizinische Maßnahmen. Das bis Oktober 2024 geltende „Transsexuellengesetz“ setzte für die Änderung des Geschlechtseintrags die Einholung von zwei Sachverständigengutachten und eine gerichtliche Entscheidung voraus. Dieser Prozess war für die Betroffenen häufig langwierig und kostspielig. Die Gutachtenpflicht stand in der Kritik von medizinischen Fachverbänden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Johannes Fechner (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • CDU-geführte Bundesländer fordern Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes.
  • SPD und Bildungsministerium zeigen sich zurückhaltend und warten Evaluierungsergebnisse ab.
  • Justizministerkonferenz soll im Juni über einen entsprechenden Beschluss beraten.

Warum ist das wichtig?

  • Reaktion der Politik auf mögliche Gesetzesänderungen zur Regelung von Geschlechtseinträgen
  • Evaluierung des Selbstbestimmungsgesetzes könnte relevante Veränderungen nach sich ziehen
  • Bedeutsamkeit des Themas für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen

Wer ist betroffen?

  • transgeschlechtliche Menschen
  • intergeschlechtliche Menschen
  • nichtbinäre Menschen

Zahlen/Fakten?

  • CDU-geführte Bundesländer fordern Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes.
  • Evaluierung des Gesetzes läuft, Ergebnisse vor der Sommerpause 2023 nicht verfügbar.
  • Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen ohne medizinische Gutachten.

Wie geht’s weiter?

  • Evaluierung des Selbstbestimmungsgesetzes abwarten
  • Vorschläge der Justizministerkonferenz prüfen
  • Gegebenenfalls gesetzliche Anpassungen erwägen
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