EU macht Weg für Abschiebezentren in Drittstaaten frei

1. Juni 2026
1 min Lesezeit

EU macht Weg für Abschiebezentren in Drittstaaten frei

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

EU-Politik zu Rückkehrzentren für Migranten in Drittstaaten

Brüssel () – Die Europäische Union hat den Weg für die Errichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten freigemacht, um Abschiebungen zu erleichtern.

Das teilte die zyprische EU-Ratspräsidentschaft am Montag mit. Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedsländer erzielten demnach eine Einigung, die noch der finalen Zustimmung des Parlaments und der EU-Staaten bedarf, um in Kraft zu treten.

In den geplanten Rückkehrzentren außerhalb der EU sollen abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können. Gründe dafür könnten die Weigerung des Heimatlandes sein, die Personen zurückzunehmen, oder fehlende diplomatische Beziehungen. Unklar ist bisher, wo diese Zentren errichtet werden könnten. Ziel ist es, den Anteil ausreisepflichtiger Migranten in der EU zu verringern. Unbegleitete Minderjährige sollen von den neuen Regelungen ausgenommen sein, während für Familien mit Kindern eine Abschiebung möglich sein soll.

Voraussetzung für die Abschiebungen ist ein Abkommen mit einem Drittstaat, der die Flüchtlinge aufnimmt und dafür möglicherweise finanzielle Unterstützung oder Visavorzüge erhält. und andere EU-Staaten bemühen sich um solche Vereinbarungen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat sich für das Vorhaben ausgesprochen. Bisher gab es keinen EU-Rahmen für ein solches Vorgehen. hatte ein Abkommen mit geschlossen, um Abschiebehaft und Asylverfahren auszulagern, was jedoch vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten wurde. Großbritannien scheiterte mit einem ähnlichen Modell in .

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Flüchtlingslager (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • EU hat Rückkehrzentren in Drittstaaten beschlossen, um Abschiebungen zu erleichtern
  • Abgelehnte Asylbewerber sollen dort untergebracht werden, wenn eine Rückführung nicht möglich ist
  • Voraussetzung ist ein Abkommen mit einem Drittstaat zur Aufnahme der Flüchtlinge

Warum ist das wichtig?

  • Verbesserung der Abschiebepraktiken für abgelehnte Asylbewerber
  • Schaffung von Rückkehrzentren in Drittstaaten zur Entlastung der EU
  • Notwendigkeit von Abkommen mit Drittstaaten für die Umsetzung

Wer ist betroffen?

  • abgelehnte Asylbewerber
  • unbegleitete Minderjährige (nicht betroffen)
  • Familien mit Kindern (betrifft Abschiebungen)

Zahlen/Fakten?

  • Errichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten zur Erleichterung von Abschiebungen
  • Ungeklärter Standort der Rückkehrzentren
  • Voraussetzung für Abschiebungen: Abkommen mit Drittstaaten, die Flüchtlinge aufnehmen

Wie geht’s weiter?

  • Zustimmung des Parlaments und der EU-Staaten erforderlich
  • Rückkehrzentren in Drittstaaten sollen errichtet werden
  • Abkommen mit Drittstaaten für die Aufnahme von Flüchtlingen notwendig
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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