Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Änderungen im Wehrpflichtrecht in Berlin
Berlin () – Das Verteidigungsministerium will die Meldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren, die länger als drei Monate ins Ausland reisen, nun per Gesetz deutlich aufweichen.
Es gebe bereits einen Referentenentwurf zur Änderung am Wehrpflichtgesetz, wonach die entsprechende Regelung künftig „ausdrücklich auf den Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt“ wird, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Montag der .
Zuvor war ein von der Linken beauftragtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bekannt geworden, wonach die Verwaltungsvorschrift, mit der die Meldepflicht bereits außer Kraft gesetzt wurde, rechtswidrig gewesen sein soll.
„Klar ist natürlich, dass wir dieses intern auswerten“, sagte die Sprecherin. Mit der geplanten Gesetzesänderung sei aber „bereits vorgesorgt“. Die – mutmaßlich rechtswidrige – Allgemeinverfügung soll für den Übergangszeitraum weiter in Kraft bleiben. Weiterhin müsse demnach also „eine Genehmigung für Auslandsaufenthalte derzeit nicht eingeholt werden“, so die Sprecherin.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Protest gegen Wehrpflicht (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Verteidigungsministerium will Meldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren bei Auslandsreisen aufweichen.
- Referentenentwurf zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes sieht Beschränkung auf Spannungs- und Verteidigungsfall vor.
- Mutmaßlich rechtswidrige Allgemeinverfügung bleibt für Übergangszeitraum in Kraft.
Warum ist das wichtig?
- Aufweichung der Meldepflicht könnte rechtliche Unsicherheiten klären
- Anpassung an aktuelle sicherheitspolitische Bedingungen
- Verstärkung der Gesetzgebung im Verteidigungsfall
Wer ist betroffen?
- Männer zwischen 18 und 45 Jahren
- Personen, die länger als drei Monate ins Ausland reisen
- Betroffene durch geplante Gesetzesänderung
Zahlen/Fakten?
- Meldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren soll per Gesetz aufweichen
- Änderung am Wehrpflichtgesetz wird auf Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt
- Rechtswidrigkeit der Verwaltungsvorschrift wurde in Gutachten festgestellt
Wie geht’s weiter?
- Gesetzesentwurf zur Aufweichung der Meldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren
- Regelung künftig nur im Spannungs- und Verteidigungsfall
- Übergangsweise weiterhin keine Genehmigung für Auslandsaufenthalte erforderlich
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