Verbände erwarten Mietwohnungsrückgang wegen Heizungsgesetz-Reform

28. Mai 2026
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Verbände erwarten Mietwohnungsrückgang wegen Heizungsgesetz-Reform

Wirtschaft - Was ist passiert – was dahinter steckt

Wohnungsmarkt in Deutschland: Neue Gesetzesänderungen und Folgen

() – Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) könnte nach Einschätzung von Verbänden dazu führen, dass sich die Zahl der verfügbaren Mietwohnungen in deutlich verringert. Der Eigentümerverband Haus und Grund prognostiziert einen Rückgang auf dem Mietmarkt um bis zu drei Millionen Wohnungen, berichtet die „Bild“ (Donnerstagausgabe).

Grund dafür sei, dass Millionen Wohnungen mit Gasetagenheizungen betrieben werden und der Einbau einer Wärmepumpe vielfach nicht möglich sei, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke der Zeitung. Vermieter seien daher gezwungen, neue Gasheizungen einzubauen und müssten sich in der Folge an den Heizkosten der Mieter beteiligen. „Die Kostenrisiken werden mit der neuen Regelung unkalkulierbar“, sagte Warnecke. Man werde vielen Vermietern deshalb nicht empfehlen können, ihre Wohnungen weiter zu vermieten.

Auch die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands SoVD, Michaela Engelmeier, warnt vor einem spürbaren Rückgang der verfügbaren Mietwohnungen. Sie sehe die Gefahr, dass Eigentümer aufgrund des Kostendrucks ihre Immobilien eher verkaufen, statt zu vermieten. Das würde die Lage am Wohnungsmarkt weiter verschärfen und die Mieten weiter nach oben treiben. Das wäre absolut kontraproduktiv für rund drei Millionen Betroffene, sagte Engelmeier der „Bild“.

Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) wies die Warnungen zurück. „Die Kritik ist für uns nicht nachvollziehbar, da der Entwurf eine notwendige Flexibilität bei der Heizungswahl schafft“, sagte ihr Sprecher der Zeitung. Im parlamentarischen Verfahren könnten sich noch Änderungen ergeben.

Der Gebäudesektor verpasst aktuell regelmäßig die CO2-Einsparziele im Bundes-Klimaschutzgesetz und der EU-Klimaschutzverordnung. Die Ampel-Regierung hatte daher das Gebäudeenergiegesetz (GEG) reformiert und für den Einbau neuer Heizungen die Vorgabe aufgestellt, dass diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, also beispielsweise durch Wärmepumpen oder Solarthermie.

CDU/CSU und SPD will diese Regel nun mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) kippen. Stattdessen sollen neue Öl- und Gasheizungen mit einem steigenden Anteil an synthetischen Kraftstoffen und Biogas betrieben werden müssen. Die Kosten für diese wahrscheinlich teure Beimischung, die steigenden Netzentgelte sowie für den ebenfalls steigenden CO2-Preis beim Heizen soll in diesen Fällen künftig auf Mieter und Vermieter aufgeteilt werden. Experten erwarten allerdings, dass diese sogenannte „Biotreppe“ nicht ausreichen wird, um die Klimaziele im Gebäudebereich einzuhalten, sodass nach dem Lastenteilungsmechanismus der EU milliardenschwere Zahlungen auf die Steuerzahler zukommen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Satellitenschüssel an Wohnhaus (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Neues Gebäudemodernisierungsgesetz könnte Mietwohnungen in Deutschland stark verringern.
  • Verbände warnen vor Rückgang um bis zu drei Millionen Wohnungen.
  • Eigentümer könnten ihre Immobilien eher verkaufen als vermieten.

Warum ist das wichtig?

  • Möglicher Rückgang von bis zu drei Millionen Mietwohnungen in Deutschland.
  • Kostendruck könnte Vermieter zum Verkauf ihrer Immobilien statt zur Vermietung bewegen.
  • Erhöhung der Mietpreise und Verschärfung der Wohnungsmarktsituation für Betroffene.

Wer ist betroffen?

  • Vermieter
  • Eigentümer
  • rund drei Millionen Betroffene

Zahlen/Fakten?

  • Rückgang der verfügbaren Mietwohnungen um bis zu drei Millionen erwartet
  • Rund drei Millionen Betroffene könnten von höheren Mieten betroffen sein
  • Kosten für neue Heizungen könnten auf Mieter und Vermieter verteilt werden

Wie geht’s weiter?

  • Rückgang der Mietwohnungen um bis zu drei Millionen möglich
  • Eigentümer könnten Immobilien verkaufen statt zu vermieten
  • Änderungen im parlamentarischen Verfahren möglich
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