Bund will im Streit zwischen Italo und Bahn nicht eingreifen

27. Mai 2026
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Bund will im Streit zwischen Italo und Bahn nicht eingreifen

Wirtschaft - Was ist passiert – was dahinter steckt

Wettbewerb im Schienenverkehr: Berlin und Rom

() – Die Bundesregierung will sich in den Streit zwischen der italienischen Bahngesellschaft Italo und der Deutschen Bahn nicht einmischen. In sei es europarechtlich „nicht vorgesehen und nicht erlaubt“, dass der Staat einen Infrastrukturbetreiber anweisen könne, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums am Mittwoch der .

Infrastrukturbetreiber für das Bahnnetz ist in Deutschland die InfraGo, die zu einhundert Prozent der Bahn und damit dem Staat gehört. Italo war bei InfraGo mit der Forderung nach einer festen Zusage für bestimmte Strecken abgeblitzt.

Die Italiener wollen offenbar milliardenschwere Aufträge für Hochgeschwindigkeitszüge vergeben, aber nur, wenn sie Garantien bekommen, auch über Jahre auf den entsprechenden Strecken fahren zu dürfen. Ansonsten sei ein Markteintritt quasi unmöglich. „Weder Europarecht noch Eisenbahnregulierungsgesetz geben eine Grundlage dafür, neue Marktteilnehmer strukturell zu bevorzugen“, heißt es stattdessen von der InfraGo.

Nun soll die Bundesnetzagentur entscheiden. In dieses Verfahren will das Bundesverkehrsministerium ausdrücklich nicht eingreifen, auch wenn es sich in der Vergangenheit mehrfach für mehr Wettbewerb auf der Schiene ausgesprochen hatte. Der Sprecher verwies auf die Novelle des europäischen Eisenbahnrechts, die für 2031 anstehe. Dann soll die bisherige Trassenvergaberichtlinie ersetzt und der grenzüberschreitende Bahnverkehr in der EU grundlegend vereinheitlicht werden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Frankfurter Hauptbahnhof (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundesregierung mischt sich nicht in Streit zwischen Italo und Deutscher Bahn ein
  • Italo erhielt keine Zusage für feste Strecken von InfraGo
  • Bundesnetzagentur soll entscheiden, Verkehrsministerium greift nicht ein

Warum ist das wichtig?

  • Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Wettbewerb im Schienenverkehr
  • Bedeutung der Entscheidung durch die Bundesnetzagentur für künftige Marktteilnehmer
  • Einfluss der Novelle des europäischen Eisenbahnrechts auf den grenzüberschreitenden Verkehr

Wer ist betroffen?

  • Deutsche Bahn
  • Italo
  • InfraGo

Zahlen/Fakten?

  • Die Bundesregierung mischt sich nicht in den Streit zwischen Italo und der Deutschen Bahn ein.
  • Infrastrukturbetreiber InfraGo gehört zu 100 % der Bahn und damit dem Staat.
  • Italo fordert Garantien für den Betrieb von Hochgeschwindigkeitszügen auf bestimmten Strecken.

Wie geht’s weiter?

  • Die Bundesnetzagentur wird entscheiden.
  • Novelle des europäischen Eisenbahnrechts steht für 2031 an.
  • Trassenvergaberichtlinie soll ersetzt werden.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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