Wirtschaft - Was ist passiert – was dahinter steckt
Wettbewerb im deutschen Fernverkehrsmarkt 2028
Berlin () – Der Chef der DB-Infrago, Philipp Nagl, warnt davor, dem italienischen Bahnbetreiber Italo ab 2028 Sonderkonditionen im deutschen Fernverkehrsmarkt einzuräumen.
„Es besteht die Gefahr, dass wir uns in endlose Klageverfahren verstricken“, sagte Nagl dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland„. Die alten mehrjährigen Rahmenverträge von 2017 gebe es nicht mehr, weil sie zu komplex und unsicher gewesen seien. Erst 2031 stehe mit der EU-Kapazitätsverordnung ein neuer verbindlicher Rechtsrahmen bereit. „Deshalb ist es wenig sinnvoll, jetzt kurzfristige Zwischenlösungen zu erzwingen.“
Eine kurzfristige „Neuverkehrsklausel“, wie sie derzeit für Italo im Raum stehe, sei rechtlich extrem unsicher. Es gebe in Europa derzeit nichts Vergleichbares. „Wir riskieren, Trassen nach Regeln zu vergeben, die in anderthalb Jahren von Gerichten als EU-rechtswidrig kassiert werden“, sagte Nagl. Das schaffe extreme Unsicherheit im Markt – und das sei das Schlechteste für alle.
Grundsätzlich ist Nagl jedoch davon überzeugt, dass Wettbewerb auch im Fernverkehr funktioniert. „Für uns als Infrastrukturbetreiber ist es völlig egal, welche Farbe die Züge haben“, sagte er. „Der Wettbewerb muss am Ende zum Vorteil der Fahrgäste sein.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Zweigleisige Bahnstrecke (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Philipp Nagl warnt vor Sonderkonditionen für Italo im deutschen Fernverkehr ab 2028.
- Bei kurzfristigen Lösungen drohen rechtliche Streitigkeiten und Unsicherheiten im Markt.
- Nagl befürwortet Wettbewerb im Fernverkehr, sieht jedoch Risiken in mangelnden klaren rechtlichen Rahmenbedingungen.
Warum ist das wichtig?
- Warnung vor endlosen Klageverfahren durch Sonderkonditionen für Italo
- Risiko von rechtlicher Unsicherheit und Marktinstabilität
- Wettbewerb im Fernverkehr soll Fahrgästen zugutekommen
Wer ist betroffen?
- DB-Infrago
- italienischer Bahnbetreiber Italo
- Fahrgäste
Zahlen/Fakten?
- Ab 2028 könnte Italo Sonderkonditionen im deutschen Fernverkehrsmarkt erhalten.
- Neuer verbindlicher Rechtsrahmen mit der EU-Kapazitätsverordnung steht erst 2031 bereit.
- Kurzfristige "Neuverkehrsklausel" für Italo ist rechtlich extrem unsicher.
Wie geht’s weiter?
- Gefahr von Klageverfahren ab 2028
- Kein verbindlicher Rechtsrahmen bis 2031
- Unsicherheit durch kurzfristige Lösungen vermeiden
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