Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Investitionen in die deutsche Filmwirtschaft in Berlin
Berlin () – Das Bundeskabinett hat eine Investitionsverpflichtung für Streamingdienste und Sender beschlossen. Diese sollen künftig mindestens acht Prozent ihres Jahresumsatzes in den Filmstandort Deutschland investieren. Zusätzlich gibt es Subquoten für deutschsprachige Inhalte, unabhängige Produzenten und die Herstellung neuer Werke.
Mit dem Beschluss stehen die im vergangenen Jahr verdoppelten Filmfördermittel des Bundes in Höhe von 250 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Zusammen mit den Mitteln der kulturellen Filmförderung und der Filmförderungsanstalt stellt der Bund jährlich mehr als 300 Millionen Euro für Filmproduktionen bereit. Die Länderförderungen kommen hinzu.
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer sagte, dass mit dem Kabinettsbeschluss eine neue Stufe im internationalen Standortwettbewerb für den deutschen Film gezündet werde. „Wir haben über Parteigrenzen hinweg entschieden, mit dem Filmbooster so viel Geld in die heimische Filmbranche zu geben, wie nie zuvor.“ Zugleich nehme man die Streaminganbieter und Sender deutlich in die Pflicht, gebe ihnen über die Öffnungsklausel aber auch Spielraum. „Damit kann die gesamte Filmwirtschaft nun erstmals wirklich verlässlich über Jahre hinaus planen.“
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) ergänzte, dass Deutschland eine großartige Filmszene habe und diese weiter gestärkt werde. Ziel sei es, mehr Aufträge nach Deutschland und Europa zu holen und europäische Inhalte zu fördern. „Wir wollen, dass europäische Inhalte gestreamt werden.“ Und man fördere die Arbeit unabhängiger Produzenten.
Neben der Basisinvestitionsquote von acht Prozent setzt das Gesetz auch Anreize für weitergehende freiwillige Selbstverpflichtungen: Ab einer Investitionsquote von zwölf Prozent oder mehr ist es den Medienunternehmen erlaubt, von bestimmten Detailvorgaben des Gesetzes abzuweichen. Ziel dieser Öffnungsklausel ist es laut Bundesregierung, „signifikante Aufträge“ für die deutsche Filmwirtschaft sicherzustellen, ohne unverhältnismäßig in die Geschäftsmodelle der Streamer und Sender einzugreifen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | TV-Fernbedienung mit Streaming-Anbietern (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundeskabinett beschließt Investitionsverpflichtung für Streamingdienste und Sender von mindestens acht Prozent des Jahresumsatzes in Deutschland.
- Bereitstellung von über 300 Millionen Euro jährlich für Filmproduktionen.
- Einführung von Anreizen für höhere Investitionsquoten bei Medienunternehmen.
Warum ist das wichtig?
- Stärkung der deutschen Filmindustrie durch finanzielle Investitionen
- Sicherstellung der Vielfalt und Qualität deutschsprachiger Inhalte
- Unterstützung unabhängiger Produzenten und Förderung europäischer Inhalte
Wer ist betroffen?
- Streamingdienste
- Fernsehsender
- Unabhängige Produzenten
Zahlen/Fakten?
- Mindestens acht Prozent des Jahresumsatzes sollen in den Filmstandort Deutschland investiert werden.
- Filmfördermittel des Bundes betragen 250 Millionen Euro pro Jahr.
- Insgesamt über 300 Millionen Euro werden jährlich für Filmproduktionen bereitgestellt.
Wie geht’s weiter?
- Streamingdienste und Sender müssen mindestens acht Prozent ihres Umsatzes in den deutschen Film investieren.
- Fördermittel von über 300 Millionen Euro pro Jahr stehen zur Verfügung.
- Anreize für freiwillige Selbstverpflichtungen ab bestimmter Investitionsquote werden geschaffen.
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