Thüringen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Unterstützung für Thüringer Vereine 2026
Erfurt () – Thüringer Vereine können auch im Jahr 2026 mit einer finanziellen Entlastung bei der Musiknutzung rechnen. Das hat die Staatskanzlei am Montag mitgeteilt.
Grundlage ist ein Pauschalvertrag zwischen dem Freistaat und der GEMA, der zum 1. Mai 2025 neu aufgelegt wurde und bis Ende 2027 läuft.
Für das laufende Jahr stehen insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung. Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen mit Sitz in Thüringen können die GEMA-Vergütungen für bis zu vier Veranstaltungen jährlich vom Land übernehmen lassen.
Voraussetzung ist, dass für die Veranstaltungen kein Eintritt verlangt wird und die Veranstaltungsfläche 500 Quadratmeter nicht überschreitet.
„Unsere Vereine leisten jeden Tag Enormes für den Zusammenhalt in Thüringen – in den Feuerwehren, im Sport, bei Kirmesgesellschaften oder sozialen Initiativen“, erklärte Thüringens Minister für Sport und Ehrenamt und Chef der Staatskanzlei, Stefan Gruhner. Die Veranstaltungen müssen vor Beginn rechtzeitig über das GEMA-Onlineportal angemeldet werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Mann mit Kopfhörern (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Thüringer Vereine erhalten bis 2026 finanzielle Entlastung bei Musiknutzung.
- Ein Pauschalvertrag zwischen Freistaat und GEMA gilt bis Ende 2027.
- 300.000 Euro stehen für gemeinnützige Organisationen für bis zu vier Veranstaltungen jährlich zur Verfügung.
Warum ist das wichtig?
- Finanzielle Entlastung für Vereine bei Musiknutzung
- Unterstützung gemeinnütziger Organisationen in Thüringen
- Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und lokaler Initiativen
Wer ist betroffen?
- Gemeinnützige Organisationen in Thüringen
- Mildtätige Organisationen in Thüringen
- Kirchliche Organisationen in Thüringen
Zahlen/Fakten?
- Pauschalvertrag zwischen Freistaat und GEMA bis Ende 2027
- 300.000 Euro für 2023 verfügbar
- Veranstaltungen dürfen kein Eintritt kosten und Flächen von 500 Quadratmetern nicht überschreiten
Wie geht’s weiter?
- Finanzielle Entlastung für Vereine bis 2026 sichern
- Anmeldungen für Veranstaltungen über das GEMA-Onlineportal notwendig
- Unterstützung für bis zu vier Veranstaltungen jährlich ohne Eintritt
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