Niedersachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Arzneimittelüberwachung in Osnabrück
Osnabrück () – Zöllner des Zollamts Lohne haben im November und Dezember zwei Pakete aus Südkorea und Indien mit Arzneimitteln beschlagnahmt. Das Hauptzollamt Osnabrück teilte mit, dass die Sendungen gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen.
In den Paketen wurden unter anderem Cremes, Tabletten, Wärmepflaster, Pulver, Kapseln und Flüssigkeiten gefunden.
Die zuständige Arzneimittelüberwachungsbehörde stellte in den folgenden Prüfverfahren Verstöße fest und erklärte die Medikamente für nicht einfuhrfähig. Die Präparate dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden.
Da das Gewerbeaufsichtsamt von einer Ordnungswidrigkeits-Ahndung absah, muss der Empfänger nun entscheiden, ob die Ware wieder ausgeführt oder vernichtet wird.
Der Zoll wies darauf hin, dass Privatpersonen grundsätzlich keine Arzneimittel per Post aus dem Ausland beziehen dürfen. Selbst im Ausland frei verkäufliche Mittel wie Nahrungsergänzungspräparate können in Deutschland als Arzneimittel gelten und unterliegen dann strengen Vorschriften.
Ausnahmen sind nur über eine deutsche Apotheke mit ärztlicher Verschreibung möglich.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Osnabrücker Zöllner stoppen Arzneimittelsendungen (Archiv), Hauptzollamt Osnabrück via |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Zöllner des Zollamts Lohne haben zwei Pakete mit Arzneimitteln aus Südkorea und Indien beschlagnahmt.
- Die Sendungen verstießen gegen das Arzneimittelgesetz und wurden für nicht einfuhrfähig erklärt.
- Der Empfänger muss entscheiden, ob die Ware vernichtet oder wieder ausgeführt wird.
Warum ist das wichtig?
- Sicherstellung der Gesundheit durch Verbot unerlaubter Arzneimittelimporte
- Schutz vor potenziell gefährlichen oder gefälschten Produkten
- Aufklärung über rechtliche Rahmenbedingungen für Arzneimittelbezug aus dem Ausland
Wer ist betroffen?
- Empfänger von Arzneimittelsendungen
- Privatpersonen, die Arzneimittel aus dem Ausland beziehen möchten
- Personen, die im Ausland frei verkäufliche Mittel kaufen möchten
Zahlen/Fakten?
- Zwei Pakete aus Südkorea und Indien beschlagnahmt
- Enthalten Cremes, Tabletten, Wärmepflaster, Pulver, Kapseln und Flüssigkeiten
- Arzneimittel dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden
Wie geht’s weiter?
- Empfänger entscheidet über Ausfuhr oder Vernichtung der Waren
- Privatpersonen dürfen keine Arzneimittel aus dem Ausland beziehen
- Ausnahmen nur mit ärztlicher Verschreibung über eine deutsche Apotheke
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