Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Urteil gegen ehemalige IS-Mitglied in Düsseldorf
Düsseldorf () – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die 32-jährige Deutsche und Marokkanerin Oumaima I. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das teilte das Gericht am Freitag mit.
Nach Überzeugung des 6. Strafsenats radikalisierte sich die Angeklagte bereits in Deutschland und reiste im Januar 2015 gemeinsam mit ihrem Ehemann nach Syrien.
Dort schloss sich das Paar der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) an. Bis November 2018 beteiligte sich die Frau auf vielfältige Weise für den IS, unter anderem durch Haushaltsführung in Frauenhäusern und die Heirat zweier weiterer IS-Mitglieder nach dem Tod ihres ersten Ehemannes.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht zugunsten der Angeklagten ihre fehlende Vorstrafenbelastung, die lange zurückliegenden Taten sowie ihre besondere Haftempfindlichkeit als alleinerziehende Mutter zweier Töchter im Grundschulalter.
Zu ihren Lasten wertete der Senat die Beteiligung an einer besonders gefährlichen Vereinigung über einen Zeitraum von fast vier Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Oumaima I. wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
- Sie reiste 2015 mit ihrem Ehemann nach Syrien und schloss sich dem Islamischen Staat an.
- Gericht berücksichtigte ihre fehlenden Vorstrafen und die Haftempfindlichkeit als alleinerziehende Mutter.
Warum ist das wichtig?
- Radikalisierung in Deutschland zeigt die Gefahren des Extremismus im eigenen Land.
- Beteiligung an terroristischen Organisationen hat Auswirkungen auf die nationale und internationale Sicherheit.
- Gerichtliche Urteile gegen Terroristen können Abschreckungseffekte erzeugen.
Wer ist betroffen?
- Oumaima I. (32-jährige Deutsche und Marokkanerin)
- Ehemann
- zwei Töchter im Grundschulalter
Zahlen/Fakten?
- 32-jährige Deutsche und Marokkanerin verurteilt
- Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten
- Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung seit Januar 2015 bis November 2018
Wie geht’s weiter?
- Berufung gegen das Urteil prüfen
- Mögliche Rückkehr und Integration in die Gesellschaft
- Unterstützung für die Kinder organisieren
