Hessen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Wirtschaftliche Entlastung für hessische Unternehmen
Wiesbaden () – Das Land Hessen hat eine deutliche Entlastung für Unternehmen angekündigt, die im Rahmen des Rückmeldeverfahrens zur Corona-Soforthilfe mit Rückforderungen konfrontiert sind. Wie das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am Freitag mitteilte, sollen rund 66.400 Fälle von einer generellen und rechtssicheren Erleichterung profitieren.
Insgesamt sollen die Betriebe um rund 66 Millionen Euro entlastet werden.
Die Neuregelung sieht unter anderem vor, dass bei rund 62.000 noch offenen Fällen verfügbare betriebliche Eigenmittel nicht mehr fördermindernd angerechnet werden. Zudem gelten im Förderzeitraum tatsächlich geleistete Darlehenstilgungen künftig als förderfähige Ausgaben.
Auch für etwa 1.100 laufende Klageverfahren sollen die Erleichterungen im Wege einvernehmlicher Einigungen berücksichtigt werden. In rund 3.262 Fällen, in denen es Überschneidungen zwischen der Corona-Soforthilfe und der Überbrückungshilfe I gibt, wird der Anrechnungsbetrag aus der Überbrückungshilfe die Rückzahlungspflicht reduzieren.
Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori betonte, dass die neuen Regelungen die damalige tatsächliche wirtschaftliche Lage der Unternehmen präziser erfassen. „Wir gehen diesen Weg, nicht, weil wir es müssen, sondern, weil er richtig ist“, sagte Mansoori.
Die Lösung sei gerecht, da diejenigen, die die Hilfen grundlos oder wider besseren Wissens beantragt hätten, weiterhin zur Rückzahlung verpflichtet blieben. Der Bund beteiligt sich finanziell an der Entlastung mit rund 37 Millionen Euro, das Land trägt etwa 20 Millionen Euro.
Die Umsetzung erfolgt über das Regierungspräsidium Kassel, das die Unternehmen informieren wird.
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| Bildhinweis: | 2G und Maskenpflicht in der Gastronomie (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Hessen kündigt Entlastung für Unternehmen aus Corona-Soforthilfe an.
- Rund 66.400 Fälle profitieren von rechtssicheren Erleichterungen, Entlastung von ca. 66 Millionen Euro.
- Bund beteiligt sich mit 37 Millionen Euro, Land mit 20 Millionen Euro.
Warum ist das wichtig?
- Entlastung von rund 66 Millionen Euro für 66.400 Unternehmen
- Verbesserte Berücksichtigung tatsächlicher wirtschaftlicher Lage der Betriebe
- Gerechtigkeit durch Beibehaltung der Rückzahlungspflicht für missbräuchliche Anträge
Wer ist betroffen?
- Unternehmen, die Rückforderungen im Rahmen der Corona-Soforthilfe erhalten haben
- Betriebe, die in offenen Fällen betriebliche Eigenmittel nutzen
- Firmen in laufenden Klageverfahren
Zahlen/Fakten?
- Rund 66.400 Fälle profitieren von der Entlastung.
- Insgesamt Entlastung von etwa 66 Millionen Euro.
- Bund beteiligt sich mit rund 37 Millionen Euro, Land mit etwa 20 Millionen Euro.
Wie geht’s weiter?
- Umsetzung der Regelungen über das Regierungspräsidium Kassel
- Unternehmen werden informiert
- Entlastung mit rund 66 Millionen Euro für 66.400 Fälle
