Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Reform des Eherechts in Deutschland
Berlin () – Opfer häuslicher Gewalt sollen sich künftig schneller von ihren Partnern scheiden lassen können. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vor, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben) berichten. Die geplante Änderung im Eherecht trage dem berechtigten Bedürfnis von Gewaltopfern Rechnung, „eine mit dem Gewalttäter eingegangene Ehe möglichst schnell zu beenden“, heißt es in dem Dokument.
„Wer Gewalt durch den eigenen Partner erfährt, muss sich auch ohne Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen können“, sagte Hubig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Hier brauchen wir eine gesetzliche Klarstellung.“
In Deutschland werden Ehen in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden. Eine frühere Scheidung ist nur möglich, wenn die Situation für einen der Partner ansonsten eine „unzumutbare Härte“ darstellen würde. Hubig präzisiert mit ihrem Gesetzentwurf die Bedingungen für eine Scheidung schon vor Ablauf des Trennungsjahres. Eine „unzumutbare Härte“ liegt demnach vor, wenn beispielsweise eine Ehefrau, die sich scheiden lassen will, oder ein mit ihr lebendes Kind von dem Mann „vorsätzlich und widerrechtlich am Körper, an der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung verletzt“ worden ist.
Hubigs Vorstoß sieht zudem vor, dass die Opfer von häuslicher Gewalt bei Verfahren vor Familiengerichten gegenüber dem anderen Elternteil ihren Wohnort besser geheim halten können. Bisher müssen die Verfahren am aktuellen Aufenthaltsort des Kindes geführt werden, wodurch ein gewalttätiger Ex-Partner Rückschlüsse auf die Wohnadresse ziehen kann. „Wer von Gewalt betroffen ist, darf nicht zusätzlich dadurch gefährdet werden, dass er im Gerichtsverfahren den eigenen Aufenthaltsort offenlegen muss“, sagte Hubig. Betroffene von häuslicher Gewalt dürften nicht durch das Verfahren erneut in Gefahr geraten.
Die SPD-Politikerin will einführen, dass die Verfahren durch Einführung eines Wahlgerichtsstands künftig auch am früheren Aufenthaltsort des Kindes geführt werden können. „Gewalt in der Familie ist kein privates Problem“, sagte Hubig. Wer von häuslicher Gewalt betroffen sei, müsse sich auf den Schutz des Staates verlassen können. Die Familiengerichte hätten dabei eine „Schlüsselrolle“.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Stefanie Hubig am 20.05.2026 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Opfer häuslicher Gewalt können sich künftig schneller scheiden lassen.
- Gesetzentwurf präzisiert Bedingungen für Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres.
- Verfahren vor Familiengerichten sollen den Wohnort der Opfer besser schützen.
Warum ist das wichtig?
- Schnellere Scheidung für Opfer häuslicher Gewalt unterstützt deren Sicherheit und Wohlbefinden.
- Gesetzliche Klarstellungen verringern das Risiko zusätzlicher Gefährdung während Gerichtsverfahren.
- Stärkung der Rechte von Gewaltopfern fördert den staatlichen Schutz und die Verantwortung.
Wer ist betroffen?
- Opfer häuslicher Gewalt
- Ehepartner, die Gewalt erfahren
- Betroffene in Scheidungsverfahren
Zahlen/Fakten?
- Ehen können künftig ohne Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden, wenn Gewaltopfer betroffen sind.
- "Unzumutbare Härte" liegt vor, wenn Partner oder Kind durch den anderen Partner vorsätzlich verletzt wurden.
- Geplanter Wechsel zu Wahlgerichtsstand ermöglicht Verfahren am früheren Aufenthaltsort des Kindes.
Wie geht’s weiter?
- Gesetzentwurf zur schnelleren Scheidung für Opfer häuslicher Gewalt wird vorgelegt
- Einführung eines Wahlgerichtsstands, um Wohnort der Opfer besser zu schützen
- Klarstellung der Bedingungen für Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres
- Wirtschaftsweiser rechnet mit Steuererhöhungen - 22. Mai 2026
- Klingbeil will Kindergeld automatisch ohne Antrag auszahlen - 22. Mai 2026
- Hubig will Opfern häuslicher Gewalt schnelle Scheidung ermöglichen - 22. Mai 2026
