Hessen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesundheitspolitik: Reform der Berufsanerkennung in Hessen
Wiesbaden () – Der Bundesrat hat am 8. Mai über ein Gesetz abgestimmt, das die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen grundlegend vereinfachen soll. Dies teilte das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege mit.
Der Bundestag hatte das Gesetz bereits verabschiedet und die hessische Landesregierung hatte das Thema gemeinsam mit Bayern und weiteren Ländern im Juli 2024 auf die politische Agenda gesetzt.
Gesundheitsministerin Diana Stolz äußerte sich erfreut über die bevorstehenden Änderungen: „Anerkennungsverfahren dürfen nicht so schwergängig sein. Es freut mich, dass die Bundesebene jetzt handelt – mit echter Entbürokratisierung und mehr Tempo für alle Beteiligten.“ Künftig können Ärzte, die ihren Abschluss außerhalb der EU erworben haben, direkt eine Kenntnisprüfung ablegen, ohne zuvor umfangreiche Dokumente vorlegen zu müssen.
Das Gesetz sieht zudem vor, dass Anträge und Unterlagen elektronisch übermittelt werden können.
Auch die Möglichkeit einer partiellen Berufserlaubnis sowie unbefristete Berufserlaubnisse für ausländische Ärzte sind vorgesehen. Bei Zustimmung des Bundesrats soll die Reform am 1. November in Kraft treten.
