Koalition will Vermieter an Heizungskosten beteiligen

30. April 2026
1 min Lesezeit

Koalition will Vermieter an Heizungskosten beteiligen

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Reform des Heizungsrechts in Berlin

() – Die Koalition will mit der Reform des „Heizungsgesetzes“ auch eine sogenannte „Kostenbremse“ für Mieter einführen – Vermieter müssen demnach unter bestimmten Umständen einen Teil der Heizkosten übernehmen.

Wie Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) am Donnerstag sagte, werde es für Vermieter zwar weiter eine Wahlfreiheit geben, wenn es um den Einbau einer neuen Heizung gehe, bei neuen Heizungen mit Energie aus fossilen Quellen müsse er sich dann aber an den laufenden Heizkosten beteiligen.

Vermieter sollen demnach in einem solchen Fall die Hälfte der Netzentgelte, des CO2-Preises und der Kosten für biogene Kraftstoffe tragen. „Wer über das Heizungssystem entscheidet, trägt auch die wirtschaftlichen Folgen mit“, sagte Hubig.

Wenn in bestehenden Wohngebäuden eine Öl- oder Gasheizung ausgetauscht wird, soll außerdem ab Anfang 2029 eine vierstufige sogenannte „Biotreppe“ gelten. Das bedeutet, dass nach und nach eine ansteigende Beimischung von Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff vorgeschrieben ist. Bei den ersten drei Stufen sollen sich Mieter und Vermieter jeweils zur Hälfte die Kosten für Bio-Brennstoffe teilen. Die Regelung soll auch für bis Ende 2029 erstmals genutzte Wohngebäude gelten.

Um den Anteil der biogenen Brennstoffe korrekt zu bemessen, soll es außerdem eine verlässliche Informationspflicht der Lieferanten gegenüber den Kunden geben. Hintergrund sei, dass die biogenen Brennstoffe nicht „quersubventioniert“ werden sollen, damit der vom Vermieter zu tragende Anteil nicht „kleingerechnet“ wird.

Die anfallenden Kohlendioxidkosten und Gasnetzentgelte sollen ab 2028 hälftig zwischen Mieter/Vermieter aufgeteilt werden. Mieter von Wohnungen in Nicht-Wohngebäuden sollen „auf vergleichbarem Niveau geschützt“ werden. Man werde im parlamentarischen Verfahren eine pragmatische Regelung ausarbeiten, „die die unterschiedlichen Gegebenheiten bei Nicht-Wohngebäuden berücksichtigt und eine umsetzbare Abgrenzung zwischen Brennstoff-Verbrauch zu Wohnzwecken und gewerblichen Zwecken wahrt“, wie es hieß.

Für neu zu errichtende Wohnungen, für die die Bauantragsstellung vor dem Kabinettstermin erfolgte, soll ein Bestandsschutz gelten. In 2036 sollen die neuen Regeln hinsichtlich ihrer Verteilungswirkung evaluiert werden.

Selbstversorgende Mieter, beispielsweise in Einfamilienhäusern oder bei Gasetagenheizungen, sollen in Höhe der Kostentragungspflichten des Vermieters einen Erstattungsanspruch gegen den Vermieter bekommen. Eine Härtefallklausel für unmodernisierte Gebäude mit im Ortsvergleich niedrigen Mieten soll ebenfalls noch im parlamentarischen Verfahren ausgearbeitet werden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Heizungsrohre (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Einführung einer "Kostenbremse" für Mieter im "Heizungsgesetz"
  • Vermieter müssen unter bestimmten Umständen Heizkosten übernehmen
  • Ab 2029 gilt eine "Biotreppe" für den schrittweisen Einsatz biogener Brennstoffe.

Warum ist das wichtig?

  • Einführung einer Kostenbremse für Mieter zur Reduzierung der Heizkostenbelastung
  • Vermieter tragen Verantwortung für Heizkosten bei fossilen Energiequellen
  • Förderung des Einsatzes biogener Brennstoffe zur nachhaltigen Heizungsnutzung

Wer ist betroffen?

  • Mieter
  • Vermieter
  • Bewohner von Nicht-Wohngebäuden

Zahlen/Fakten?

  • Vermieter müssen bei neuen Heizungen mit fossilen Quellen einen Teil der Heizkosten übernehmen.
  • Ab 2029 gilt eine vierstufige "Biotreppe" für bestehende Öl- oder Gasheizungen.
  • Ab 2028 teilen sich Mieter und Vermieter die Kohlendioxidkosten und Gasnetzentgelte hälftig.

Wie geht’s weiter?

  • Vermieter müssen einen Teil der Heizkosten übernehmen bei neuen Heizungen aus fossilen Quellen
  • Biotreppe zur schrittweisen Einführung biogener Brennstoffe ab 2029
  • Regelung zur Aufteilung der Kosten ab 2028 und Schutz für Mieter in Nicht-Wohngebäuden
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Letzte Artikel von Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Alle anzeigen)

Don't Miss