Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Wirtschaftspolitik in Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf () – Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Tarifentgeltsicherung bei öffentlichen Vergaben beschlossen. Das hat die Staatskanzlei am Montag mitgeteilt.
Künftig sollen Aufträge des Landes nur noch an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, mindestens die in den jeweiligen Branchentarifverträgen festgelegten Entgelte zu zahlen.
Den Entwurf haben das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie erarbeitet. Arbeitsminister Karl-Josef Laumann und Wirtschaftsministerin Mona Neubaur werden den Gesetzentwurf am Dienstag, 28. April, um 13.00 Uhr in einer Kabinettspressekonferenz in der Staatskanzlei in Düsseldorf vorstellen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Mona Neubaur und Hendrik Wüst (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Nordrhein-westfälische Landesregierung hat Gesetzentwurf zur Tarifentgeltsicherung beschlossen.
- Künftige Aufträge an Unternehmen erfordern Zahlung von Branchentarifverträgen.
- Ministerium für Arbeit sowie Ministerium für Wirtschaft haben Entwurf erarbeitet.
Warum ist das wichtig?
- Sicherstellung fairer Löhne in öffentlichen Aufträgen
- Unterstützung von Tarifvertragssystemen
- Förderung sozialer Standards in der Wirtschaft
Wer ist betroffen?
- Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten wollen
- Arbeitnehmer in den betroffenen Branchen
- Ministerien für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Zahlen/Fakten?
- Künftig nur Aufträge an Unternehmen mit verpflichtender Zahlung der Branchentarifverträge
- Gesetzentwurf beschlossen von Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
- Vorstellung des Gesetzentwurfs am 28. April um 13.00 Uhr in Düsseldorf
Wie geht’s weiter?
- Vorstellung des Gesetzentwurfs in einer Kabinettspressekonferenz am 28. April um 13.00 Uhr
- Weitergehende Diskussionen über die Auswirkungen der Tarifentgeltsicherung
- Umsetzung des Gesetzentwurfs in zukünftige öffentliche Vergaben
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