Regional - Schleswig-Holstein - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gewaltvorfall in Kiel-Gaarden untersucht
Kiel () – In Kiel-Gaarden hat es einen versuchten Mord gegeben, wie die Polizeidirektion Kiel gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Kiel am Montag mitteilte. Der Vorfall ereignete sich bereits am 23. Oktober gegen 12:00 Uhr im Hinterhof des Parkhauses in der Schulstraße 31.
Nach bisherigen Ermittlungen griff ein 27-jähriger Libyer den 49-jährigen Geschädigten während einer Auseinandersetzung mehrfach mit einem Messer an und verletzte ihn an der Hand.
Der Verletzte floh vom Tatort und wurde von einer unbekannten Frau medizinisch versorgt, die angab, Krankenschwester zu sein. Trotz ihrer Hilfe soll der Verdächtige weiter versucht haben, das Opfer anzugreifen, bevor ein Rettungswagen den Geschädigten in ein Krankenhaus brachte.
Die Polizei nahm den 27-jährigen Tatverdächtigen fest, gegen den das Amtsgericht Kiel Untersuchungshaft erließ.
Das Kommissariat 11 sucht nun Zeugen, insbesondere die Krankenschwester, die vor Ort geholfen hat, und bittet um Hinweise.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundespolizei (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- In Kiel-Gaarden gab es einen versuchten Mord am 23. Oktober.
- Ein 27-jähriger Libyer griff einen 49-jährigen Mann mit einem Messer an.
- Der Tatverdächtige wurde festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft.
Warum ist das wichtig?
- Aufklärung eines versuchten Mordes wichtig für Sicherheit der Bevölkerung
- Festnahme des Tatverdächtigen zur Verhinderung weiterer Taten
- Zeugenaussagen könnten zur Klärung des Vorfalls und zur Strafverfolgung beitragen
Wer ist betroffen?
- 27-jähriger Libyer
- 49-jähriger Geschädigter
- unbekannte Krankenschwester
Zahlen/Fakten?
- Vorfall am 23. Oktober gegen 12:00 Uhr
- 27-jähriger Libyer griff 49-jährigen Geschädigten mit einem Messer an
- Geschädigter wurde ins Krankenhaus gebracht
Wie geht’s weiter?
- Weitere Ermittlungen durch das Kommissariat 11
- Suche nach Zeugen, insbesondere der Krankenschwester
- Informationen zur Tat an die Polizei weitergeben
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