Land kündigt Moratorium an und verlängert Rückmeldefrist zu Corona-Soforthilfen

22. April 2026
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Land kündigt Moratorium an und verlängert Rückmeldefrist zu Corona-Soforthilfen

Saarland - Was ist passiert – was dahinter steckt

Wirtschaftliche Unterstützung in Saarbrücken

() – Die Landesregierung hat die Rückmeldefrist für die erforderliche Selbstauskunft zu Corona-Soforthilfen bis Ende des Jahres verlängert. Dies geschieht angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Folgen des -Krieges, teilte Wirtschaftsminister Jürgen Barke mit.

Zusätzlich hat das Land ein Moratorium bezüglich Rückforderungen beschlossen und setzt sich für weitere Erleichterungen sowie faire Härtefallregelungen beim Bund ein.

Barke betonte, dass kleine Unternehmen und Soloselbstständige derzeit unter hohem Druck stehen und mehr Zeit für die Überprüfung benötigen.

Die Hilfeempfänger sind weiterhin aufgefordert, ihren tatsächlich entstandenen Liquiditätsengpass mitzuteilen. Die Frist zur Rückmeldung wird bis zum Jahresende verlängert, und eine Rückforderung wird erst durch einen Bescheid wirksam.

Das Land wird sich beim Bund für faire Regelungen einsetzen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Hinweis auf Abstandsgebot auf Spielplatz (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Rückmeldefrist für Selbstauskunft zu Corona-Soforthilfen bis Ende des Jahres verlängert.
  • Moratorium für Rückforderungen beschlossen.
  • Unterstützung für kleine Unternehmen und Soloselbstständige betont.

Warum ist das wichtig?

  • Verlängerung der Rückmeldefrist entlastet Unternehmen in schwierigen Zeiten
  • Moratorium bei Rückforderungen schützt Hilfsbedürftige vor finanziellen Nachteilen
  • Unterstützung kleiner Unternehmen und Soloselbstständiger fördert wirtschaftliche Stabilität

Wer ist betroffen?

  • kleine Unternehmen
  • Soloselbstständige
  • Hilfeempfänger

Zahlen/Fakten?

  • Rückmeldefrist für Selbstauskunft zu Corona-Soforthilfen bis Ende des Jahres verlängert
  • Moratorium bezüglich Rückforderungen beschlossen
  • Hilfeempfänger sollen tatsächlich entstandenen Liquiditätsengpass mitteilen

Wie geht’s weiter?

  • Rückmeldefrist für Selbstauskunft zu Corona-Soforthilfen bis Ende des Jahres verlängert
  • Moratorium bezüglich Rückforderungen beschlossen
  • Unterstützung für faire Härtefallregelungen beim Bund anstreben
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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